Home  ›  Archiv  ›  Wohnen an lauten Strassen? Ursachen statt Symptome bekämpfen!

Wohnen an lauten Strassen? Ursachen statt Symptome bekämpfen!

Flüsterbeläge sind eine geeignete Lösung, um das Bauen von Wohnraum an lauten Strassen zu ermöglichen. Die Parlamentarische Initiative der EDU für eine Gesetzesänderung wurde vom Kantonsrat an die zuständige Kommission überwiesen.

Thomas Lamprecht EDU-Kantonsrat, Bassersdorf

Zahlreiche Grossprojekte sind in den letzten Jahren an den strengen Lärmschutzvorschriften gescheitert. Prominenteste Beispiele sind die Siedlung an der Winterthurerstrasse, der Brunaupark und das Projekt an der Bederstrasse. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte die entsprechende Ausnahmebewilligung aufgehoben, weil Alternativen beim Lärmschutz zu wenig geprüft und erörtert worden seien.

Grundsätzlich kann eine Wohnsiedlung nicht gebaut werden, wenn die Grenzwerte der Lärmschutzverordnung überschritten werden. Lange behalfen sich einzelne Kantone allerdings mit einem Trick, um dennoch bauen zu können: Sie liessen die Lärmwerte nicht an jedem Fenster einer Wohnung messen, sondern nur an einem sogenannten Lüftungsfenster, das mitunter auch zum Hinterhof hin liegen konnte. 2016 verbot das Bundesgericht diese Praxis und stufte sie als bundesrechtswidrig ein.

Als Lösungsvorschlag habe ich zusammen mit den Kantonsräten Josef Widler und Domenik Ledergerber eine Parlamentarische Initiative eingereicht. Mit dieser soll im Strassengesetz die Rechtsgrundlage geschaffen werden, um mit Flüsterbelägen die lärmschutzrechtlichen Anforderungen für eine Baubewilligung zu ermöglichen. Die Alternative mit Flüsterbelägen ist zielführend zur Eindämmung des Strassenlärms, weil bei den Ursachen angesetzt wird, statt Symptome zu bekämpfen. Damit können Lärmsenkungen von rund 6,0 dB(A) erzielt werden.

Linke und Grüne Kantonsräte sehen in dieser Lösung einen Angriff auf ihre Idee von flächendeckendem Tempo 30 und haben unseren Vorschlag darum nicht unterstützt. Der Kantonsrat hat die Parlamentarische Initiative mit 71 Stimmen überwiesen. Sie wird nun in der zuständigen Kommission weiter beraten.