Parolen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2022
- Abnahme Budget 2023 (Erfolgsrechnung und Investitionsrechnung)
Die EDU B-W empfiehlt das Budget 2023 zur Annahme.
Der budgetierte Ertragsüberschuss in der Erfolgsrechnung, die nicht allzu grossen budgetierten Aufwände und die Annahme, dass keine speziell grossen Steuerausfälle erwartet werden, sind positiv.
- Festsetzung Steuerfuss 2023
Die EDU B-W gibt Stimmfreigabe für den Steuerfuss 2023.
Der von der Firma swissplan.ch erstellte Finanz- und Aufgabenplan 2022-2026 sieht für die nächsten Jahre einen gleichbleibenden Steuerfuss von 118% vor. Nach Auskunft der Finanzabteilung Bubikon wurde die Planung mit tieferem Steuerfuss bewusst nicht vorgenommen. Eine Steuerfusssenkung im Jahr 2023 würde pro Steuerprozentpunkt einen negativen Effekt von rund CHF 80'000.00 auf den Ressourcenzuschuss erwirken, so der Leiter a.i. Finanzen und Steuern. Zudem besteht in der Investitionsplanung der Gemeinde Bubikon insbesondere Nachholbedarf im Bereich der Infrastruktur. Um die Schulden auf stabilem Niveau zu halten, ist ein gewisser jährlicher Cash-Flow zu erwirtschaften. Mit der letzten Steuerfusserhöhung (per 1.1.2021) wurde vom Gemeinderat in Aussicht gestellt, dass mit einen mittelfristig stabilen Steuerfuss operiert wird, um dieses herausfordernde Investitionsprogramm möglichst mit eigenen Mitteln zu bewältigen. Eine Steuerfusssenkung würde sich negativ auf das Investitionsprogramm auswirken, was zur Folge hat, dass Infrastrukturprojekte weiter verschoben werden und dies zu einer Kostensteigerung (höhere Unterhaltskosten für ältere Infrastruktur) in der Erfolgsrechnung führen würde.
Der Vorstand der EDU B-W ist ebenfalls für Stabilität im Steuerfuss, jedoch nicht bei 118%. Aufgrund der künftig geplanten Überschüsse erwartet die EDU B-W spätestens ab 2024 eine Steuerfusssenkung oder mindestens eine Überprüfung einiger Szenarien mit tieferem Steuerfuss.
- Zustimmung zur Übertragung der Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV per 1. April 2023 an die SVA Zürich
Die EDU B-W empfiehlt der Übertragung der Durchführung der Zusatzleistungen zur AHV/IV per 1. April 2023 an die SVA Zürich zuzustimmen.
Regionale Alternativ-Lösungen wurden bereits vor einigen Jahren u.a. mit der Gemeinde Rüti ZH geprüft. «Die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe zeigen, dass weder durch die Bildung eines Zweckverbands noch durch die Realisierung einer regionalen Lösung ein nennenswerter Mehrwert erzielt werden kann. Ferner zeigte sich, dass die Durchführungskosten durch die Auslagerung an die SVA Zürich erheblich gesenkt werden können. Für Bubikon beträgt das Einsparungspotential rund CHF 86’500 jährlich wiederkehrend.» Quelle: Beleuchtender Bericht, Seite 12)
«Von den 162 Zürcher Gemeinden haben bereits heute mehr als 90 die Durchführung der Zusatzleistungen an die SVA Zürich ausgelagert. In allen anderen Schweizer Kantonen erfolgt die Durchführung bereits ausschliesslich durch die SVA.»
Quelle: Beleuchtender Bericht, Seite 15)
Eine Anlaufstelle würde in der Gemeinde Bubikon erhalten bleiben.
Längerfristig betrachtet und das Sparpotential berücksichtigt, ist eine Auslagerung sinnvoll. Die Fälle sind teilweise sehr komplex und geeignetes Fachpersonal ist schwierig zu finden. Die Erreichbarkeit für die Bezügerinnen und Bezüger ist in Zürich sichergestellt. Dies wird mit einer Auslagerung mehrheitlich schriftlich oder telefonisch und in besonderen Fällen auch persönlich erfolgen. Ob die SVA diese Dienstleistung weiterhin zu diesen tiefen Fallführungspauschalen anbieten kann, wird nicht gewährleistet. Die Werdung eines Monopols ist nicht ausgeschlossen.
- Beantwortung allfälliger Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Die EDU B-W hat zum Thema Fernwärme Zürcher Oberland eine Anfrage nach § 17 des Gemeindegesetzes gestellt.
Antwort des Gemeinderates gemäss Protokollauszug vom 30. November 2022.
Kanton Zürich