Parolen zu den Geschäften der Gemeindeversammlung vom 14. Juni 2023
Jahresrechnung 2022
Die EDU Ortssektion Bubikon-Wolfhausen (EDU B-W) freut sich über den Überschuss in der Jahresrechnung 2022 von 3,1 Mio. Franken bei einem Gesamtaufwand von 45,6 Mio. Franken. Die Rechnung schliesst somit rund 4,6 Mio. besser ab als erwartet.
Dass nur 45,5% des geplanten Investitionsbudgets ausgeschöpft wurden, erachtet die EDU B-W als bedenklich. Diesen Rückstand wird die Gemeinde in Zukunft sehr beschäftigen und belasten.
Die EDU empfiehlt die Jahresrechnung 2022 anzunehmen.
Detailliertere Begründung
Die Steuerkraft der Einwohnenden hat gegenüber dem Budget um 2,8 Mio. zugenommen. Dazu ergab die Grundstückgewinnsteuer 0,6 Mio. Mehrertrag, was zu einem total 3,4 Mio. besseren Ergebnis führte.
Statt den für 6,6 Mio. geplanten Investitionen wurden nur 3,0 Millionen realisiert, was 45,5% vom Investitionsplan entspricht. Dies entlastete die Jahresrechnung mit etwa 3,6 Mio. Franken. Gründe dafür waren gemäss der Mitteilung des Gemeinderates fehlende personelle Ressourcen, die die Projekte hätten leiten können.
- Von neun geplanten Gemeindestrassen-Projekten konnten nur drei realisiert werden.
- Ebenso mussten bei der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung von 24 Projekten etwa die Hälfte zurückgestellt werden.
Der Investitionsanteil beträgt 8% statt optimal 10% der Gemeindeausgaben.
Die Gemeinde will als Sofortmassnahme die Anzahl Projekte reduziert und die Personaldecke stärken. Es ist zu hoffen, dass die Effizienz dadurch zunimmt und nicht zusätzlich leidet.
Die Gesundheitskosten lagen um fast 0,5 Mio. höher als im Vorjahr und erreichten 3,4 Mio. Franken.
Kurzfristige neue Regelungen vom Kanton haben so die Gemeindefinanzen um 0,6 Mio. zusätzlich belastet.
Bei der Schule und der sozialen Wohlfahrt konnten die Nettoaufwendungen reduziert werden.
Die ZKB hatte ein gutes Geschäftsjahr und schüttete der Gemeinde mit 662‘000 Franken etwas mehr als budgetiert aus.
Positiv ist, dass die Verwaltung netto 8% weniger Aufwand hatte als im 2021. Viele offene Stellen konnten wieder mit Festanstellungen besetzt werden.
Die abnehmende Verschuldung liegt bei 920 Franken für jeden der 7491 Einwohner. Daher beträgt auch die Zinsbelastung weniger als 1% vom Gemeindeeinkommen. Das ist erfreulich! Es wurden 185‘622 Franken für den Schuldendienst ausgegeben.
Für die Zukunft sind sehr hohe Investitionen von dutzenden Millionen angedacht, dies obwohl die Gemeinde Bubikon im Vergleich bereits einen relativ hohen Steuersatz (118%) haben. Ein Steuerprozent entspricht etwa 300‘000 Franken Ertrag. Eine weise Abwägung der Notwendigkeit bzw. Etappierung ist angesagt!
Kibe-Verordnung
Die neue Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Kibe-Verordnung) berücksichtigt nur Haushaltkombinationen, in denen zwei Arbeitsverträge vorliegen. Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen oder selbständig erwerbend sind, haben keine Möglichkeit, von den Subventionen zu profitieren. Das Tarifsystem scheint undurchsichtig. Zudem werden Eltern in Mietwohnungen gegenüber Eigenheimbesitzende bevorteilt.
Die EDU B-W beantragt die Überprüfung und Anpassung der Verordnung unter Berücksichtigung der nachstehend detaillierteren Begründung, damit auch selbstbetreuende Eltern und solche, die kein angestelltes Arbeitsverhältnis haben, berücksichtigt werden.
Die EDU empfiehlt die Verordnung über Unterstützungsbeiträge an schul- und familienergänzende Betreuungsverhältnisse in Kindertagesstätten und Tagesfamilien (Kibe-Verordnung) abzulehnen.
Detailliertere Begründung
Die vorliegende Verordnung berücksichtig nur auswärtige Betreuung (Fremdbetreuung). Dies ist gegenüber Eltern, die ihre Kinder selber betreuen, resp. nur ein oder kein Elternteil einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgeht, nicht gerecht. Aus Gleichstellungsgründen müssten auch Eltern, die Eigenbetreuung leisten, subventioniert werden.
Familien mit nur einem Arbeitsvertrag hätten keinen Anspruch auf subventionierte Fremdbetreuung der Kinder. Dabei werden Eltern von der Unterstützung ausgeschlossen, die beispielsweise einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen oder selbständig erwerbend sind (z.B. auch Landwirte).
Nach Artikel 1 Abs. 6 der Kibe-Verordnung ist die Mitfinanzierung von Betreuungsleistungen durch beispielsweise Verwandte ausgeschlossen. Auch Eltern, die ihre Kinder an private Ganztagesschulen – auch christliche Privatschulen – schicken, sind vom Angebot ausgenommen.
Das Tarifsystem scheint undurchsichtig. Mietende werden gegenüber Liegenschaftsbesitzenden bevorteilt, weil die Liegenschaftsabzüge in der Berechnung des steuerbaren Einkommens rückgängig gemacht werden. Zudem weist sich der Eigenmietwert im steuerbaren Einkommen aus, das als Berechnungsgrundlage für die Eruierung des Unterstützungsbeitrages verwendet wird.
Ist der Unterstützungsbeitrag in der Steuererklärung abzugsberechtigt, müssten auch selbstbetreuende Eltern ihre (fiktiven) Elternbeiträge geltend machen dürfen.
Kanton Zürich