Stromgesetz – Strom aus der Schweiz? Ja, aber …
Die Delegiertenversammlung der EDU Schweiz hat am 6. April in Aarberg zur Stromgesetz-Vorlage Stimmfreigabe beschlossen. Warum ich für ein Nein plädiere.
Silvio Foiera EDU-Gemeinderat, Uster
Gegen den vom Parlament ausgearbeiteten Kompromiss zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» wurde von Umwelt-Organisationen wie der Fondation Franz Weber und Freie Landschaft Schweiz das Referendum ergriffen. Neben dem Argument Landschaftsschutz gibt es jedoch auch technische und finanzielle Folgen, welche ich hier beleuchten möchte.
Situation
Mit der angestrebten Dekarbonisierung, also der Abkehr von fossilen Brennstoffen wie Öl, Gas und Kohle, zu Gunsten einer Elektrifizierung, wird der elektrische Bedarf deutlich steigen. Insbesondere die Grundlast oder Bandenergie, also der Bedarf, welcher jederzeit gedeckt werden muss, auch wenn die Sonne nicht scheint oder der Wind nicht weht.
Erwarteter Bedarf
Gemäss einer Studie (Züttel et al.) der ETH Lausanne wird die Schweiz bis in 25 Jahren vereinfacht rund sechs Kraftwerke in der 1-Gigawatt-Klasse (GW) benötigen, wie etwa das Kernkraftwerk Gösgen; oder sogar acht, wenn Reservekraftwerke mit bedacht werden. Dabei geht es nur bedingt um Spitzenleistung, viel mehr aber um kontinuierlich übers Jahr gelieferte Leistung, welche auf rund 50 Terawattstunden (TWh) zu beziffern ist.
Erfüllen erstere Definition von 1 GW auch die vier grossen Pumpspeicherkraftwerke Linth-Limmern, Grimsel, Grande Dixence und Nant de Drance, bleiben für Grundlast nur die zwei grossen KKW Leibstadt und Gösgen. Die grössten Laufwasserkraftwerke, wie das Reusskraftwerk Amsteg, liegen um den Faktor 10 tiefer.
Staatliche Umsatzgarantie?
Das Gesetz schreibt einen Ausbau von «erneuerbaren Energien, ausgenommen Wasserkraft» vor. Da Windkraft kaum konsensfähig ist, dürfte das einer zweifelhaften staatlichen Umsatzgarantie von über 50 Mia. Franken für den Ausbau der Photovoltaik gleichkommen.
Integrationskosten
Liefern Bandkraftwerke, wie das Vergleichsbeispiel KKW Gösgen, während rund 8000 Stunden pro Jahr Strom, ist bei Solar in hiesigen Breitengraden mit rund 1000 Stunden pro Jahr zu rechnen. Es muss also achtmal so viel Leistung gebaut und installiert werden, um dieselbe Ausbeute zu erhalten.
Diese achtfache Leistung fällt jedoch konzentriert an, so dass der 7-fache Überschuss gespeichert werden muss, für Zeiten in denen Unterdeckung herrscht (Nacht, Schlechtwetter, Hochnebel). Das zieht massive Investitionskosten in Speicherlösungen, wie die von Umweltverbänden bekämpfte Erhöhung der Grimselstaumauer und den Trift-Neubau mit sich. All dies verteuert die vermeintlich günstigen solaren Gestehungskosten wieder.
Fazit
Das Stromgesetz erzwingt mit festgelegten Jahrzahlen einen Solarausbau – quasi eine gesetzliche Installationsgarantie für die Solarbranche. Gleichzeitig wird um die damit notwendigen Stromspeicher wohl noch Jahrzehnte gestritten. Was zu viel Solar im Netz bedeutet, zeigt auch das Beispiel vom 22. April, wo es wegen dem Wintereinbruch zu einem starken Stromdefizit kam, das zu aktuellen Marktpreisen (geschätzte 30 Mio. Franken) kompensiert werden musste.
Darum: Stromgesetz Nein!