Stromgesetz – Ja zu Strom aus der Schweiz
Die Delegiertenversammlung der EDU Schweiz hat am 6. April in Aarberg zur Stromgesetz-Vorlage Stimmfreigabe beschlossen. Warum ich für ein Ja plädiere.
Timmy Frischknecht, Präsident Junge EDU Schweiz
Gegen den vom Parlament ausgearbeiteten und breit abgestützten Kompromiss zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien » wurde von Gruppierungen rund um die Fondation Franz Weber und Freie Landschaft Schweiz das Referendum ergriffen. Folgende Punkte, welche grossmehrheitlich im Einklang mit dem Aktionsprogramm der EDU Schweiz stehen, werden durch das Stromgesetz neu abgedeckt, weshalb ich ganz klar für ein «Ja» zum Stromgesetz einstehe:
Reduktion der Auslandabhängigkeit
Wer beispielsweise eine Wärmepumpe anstatt einer Ölheizung bei sich zuhause einbaut, braucht, um es zuhause gleich warm zu haben, rund 4-mal weniger Energie. Das aus dem Ausland importierte Öl kann ersetzt werden durch einen Viertel der Energiemenge in Strom. Ob an dieser Stelle ein Bezug auf das Klima sinnvoll ist, kann jeder für sich entscheiden. Ein Szenario einer energieautarken Schweiz, welche auf Importe von Kern- und Treibstoffen aus dem Ausland komplett verzichten kann, ist nicht realistisch und sollte nicht in grünen Fantasien enden. Fakt jedoch ist: Anstatt fossile Brennstoffe aus dem Ausland importieren zu müssen, können wir unseren Strom in der Schweiz produzieren!
Strom aus der Schweiz
Welche natürlichen Ressourcen haben wir in der Schweiz zur Verfügung? Wasser, Sonne, Biomasse, Wind und Erdwärme. Genau diese Ressourcen für die Stromproduktion sieht das Stromgesetz vor. Durch ein diversifiziertes Produktions-Portfolio wird die Versorgungssicherheit der Schweiz gestärkt. Fällt eine Technologie weg, wird sie durch eine andere ersetzt. Die Finanzierung der Fördermittel wird weiterhin durch den Netzzuschlag von max. 2,3 Rp./kWh sichergestellt (Art. 24 ff EnG). Die einzelnen Beiträge werden auf Stufe der Verordnungen mit dem künftigen Fokus auf mehr Winterstrom angepasst.
Fokus: Winterversorgung
Da die Schweiz im Winterhalbjahr viel Strom importiert und im Sommerhalbjahr bereits heute exportiert, ist es wichtig, dass das Augenmerk unserer Energiepolitik in Zukunft auf dem Winterstrom liegt. Damit die Abhängigkeit vom Ausland für Stromimporte im Winter nicht zu hoch wird, darf ein Import von 5 TWh im Winterhalbjahr nicht überschritten werden (Art. 2 Abs. 3 EnG). Im Falle einer drohenden Mangellage dürfen zudem die Restwassermengen der Wasserkraftwerke beschränkt werden (Art. 2a EnG).
Es gibt auch Positives zu vermelden: Die Schweizer Bevölkerung wird in der Ressourcenverwendung seit Jahren immer besser! Das Stromgesetz sieht noch weitere Ziele und Massnahmen vor, was ebenfalls einer Forderung aus dem Aktionsprogramm der EDU entspricht.
Planungssicherheit
Neben einer schweizweiten Vereinheitlichung der Rückspeisetarife für private Solaranlagen gibt es für Grossanlagen eine einheitliche Planungspflicht, die es im Anschluss auf kantonaler Ebene in gute Richt-, Nutzungs- und schliesslich Zonenpläne zu bringen gilt. Über diese Planung kann die Bevölkerung immer noch abstimmen. Umweltinteressen können konstruktiv diskutiert werden. Dies schafft Planungssicherheit für den Ausbau der notwendigen Infrastruktur, indem die nachgelagerten – also im Nachgang an diese intensive Planung geltenden – Einsprachehürden erhöht werden.
Denn eines dürfen wir nicht vergessen: Die Kosten für Projekte, die sich aufgrund von Einsprachen teilweise über Jahrzehnte verzögern, trägt über das eine oder das andere Portemonnaie immer der Steuerzahler!
Fazit
Seit dem grossen Ausbau der Stromnetze sowie der Wasser- und Kernkraft ruhen wir uns viel zu stark auf den Lorbeeren unserer Vorfahren aus, anstatt dass wir das Zepter wieder in die eigene Hand nehmen. Um unsere Abhängigkeiten zu verringen, sollten wir uns breiter aufstellen. Das Stromgesetz ist ein mehrheitsfähiger Kompromiss, mit dem einige für den Zubau der erneuerbaren Energien notwendige Grundlagen geschaffen werden können. Weitere Vorlagen wie Bewilligungsvereinfachungen für den Netzausbau, sowie die Initiative für eine Aufhebung des Kernkraftwerkverbotes stehen auf der Traktandenliste von Bundesrat Albert Rösti (SVP) als nächstes an.
Damit weitere Vorlagen, die für das Rückgrat einer sicheren Stromversorgung notwendig sind, angepackt werden können, ist es daher wichtig, dem dafür zuständigen Bundesrat der Rücken zu stärken. Darum lege ich am 9. Juni überzeugt ein Ja zum Stromgesetz in die Urne!
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Für Kontra-Argumente zu dieser Vorlage beachten Sie bitte den Artikel «Windenergie – alles andere als sinnvoll» von Lisa Leisi.