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Schnitt ins Leben – weibliche Genitalverstümmelung im Kanton Zürich

In der Schweiz leben schätzungsweise 22’400 Frauen und Mädchen, die von Genitalverstümmelung betroffen sind oder der Gefahr ausgesetzt sind, beschnitten zu werden. Die weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwere Menschen- bzw. Kinderrechtsverletzung. Sie verletzt das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit sowie das Recht auf Gesundheit. Was tut der Kanton Zürich zur Vorbeugung, in der Strafverfolgung und in der medizinischen Versorgung?

Hans Egli EDU Kantonsrat und Parteipräsident, Steinmaur

In den Kantonen Zürich, Bern, Genf, Waadt, Aargau und St. Gallen leben die meisten von Genitalverstümmelung betroffenen und gefährdeten Frauen. Der neuste Bericht des Bundesrats «Massnahmen gegen die weibliche Genitalverstümmelung» vom 25. November 2020 zeigt auf, dass zur nachhaltigen Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung weiterer Handlungsbedarf besteht. Der Bericht gibt einen Überblick über bisherige Strategien und Präventionsmassnahmen seitens Bund und Kantonen in den Bereichen Gesundheit, Asyl, Integration, Kindesschutz, Kriminalprävention und Strafverfolgung. Weiter formuliert er den zukünftigen Handlungsbedarf auf Ebene der Kantone. Deshalb bitten Karin Fehr, Isabel Bartal, Judith Stofer und Hans Egli den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Welche Massnahmen zum Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung werden aktuell in den Bereichen Gesundheit, Asyl, Integration, Kindesschutz, Kriminalprävention, Strafverfolgung und Bildung umgesetzt? Und wie hoch ist der dafür benötigte personelle und finanzielle Aufwand?
  2. Wie und durch wen wird die Koordination all dieser aktuellen Massnahmen sichergestellt?
  3. Der Bundesrat empfiehlt den Kantonen, in folgenden Bereichen konkrete Optimierungen vorzunehmen:
    1. Vernetzung und interdisziplinäre Zusammenarbeit der relevanten Fachbereiche,
    2. Sensibilisierung, Aus- und Weiterbildung und
    3. Einbezug und Zusammenarbeit mit betroffenen Migrationsgemeinschaften.
      Wie beurteilt der Regierungsrat die Bedeutung dieser Empfehlungen für den Kanton Zürich? Sieht er darüber hinaus weiteren Handlungsbedarf?
  4. Wie sieht das weitere Vorgehen des Regierungsrats bezüglich
    1. einer verbesserten Prävention weiblicher Genitalverstümmelung und
    2. einer bedarfsgerechten medizinischen Versorgung und Beratung bei drohender oder erfolgter weiblicher Genitalverstümmelung aus? Und wie schätzt der Regierungsrat den zukünftigen personellen und finanziellen Ressourcenbedarf zur Umsetzung der von ihm als zentral eingestuften Massnahmen ein?