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Rigider Corona-Staat

«Gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht» sind Worte aus der Präambel unserer Bundesverfassung. Sie zeugen von den Grundrechten, an denen sich unser Land bis vor einem Jahr orientierte. So rigoros unser Staat bei der Anordnung von Massnahmen war, so rigid wird er sich leider auch verhalten, wenn es um deren Aufhebung gehen wird.

Heinz Kyburz EDU-Vizepräsident, Meilen

Wo bisher der einzelne für sich und die Gesellschaft Verantwortung wahrnehmen konnte, dominiert nun ein paternalistischer Staat, der die Mündigkeit seiner Bürger und die Volkssouveränität missachtet. Vorschriften für das Zusammenleben im öffentlichen Raum vermögen deutlich mehr zu überzeugen als Eingriffe im privaten Raum. Wie viele Personen ich in meiner Wohnung treffe, geht den Staat eigentlich nichts an. «My home is my castle» gilt ungeachtet von Corona.

Es ist auch nicht zulässig, die in der Bundesverfassung garantierte freie Ausübung einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit zu missachten, die Wirtschaft an den Staat zu binden und laufend neue Vorschriften aufzustellen, wo und unter welchen Bedingungen wir unserer Arbeit nachzugehen haben. Die Bundesverfassung lässt zwar Einschränkungen der Grundrechte unter bestimmten Voraussetzungen zu. Die Verhältnismässigkeit muss jedoch gewahrt werden, und der Kerngehalt der Grundrechte darf nicht angetastet werden (Art. 36 Abs. 4 BV). Besteht nicht der Kerngehalt des Rechts auf freie Ausübung einer privatwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit darin, die Menschen überhaupt arbeiten zu lassen, und zwar ohne Ausschluss einzelner Berufsgruppen?

Die rigorosen Eingriffe des Staates, welche sicherlich gut gemeint sind, aber in ihrer Gesamtheit mehr Kollateralschaden als Wirkungen entfalten, offenbaren zunehmend die dahinter stehende zu einseitige Gesinnungsethik. Der starre Blick auf Kurven und Statistiken und das an die Wand malen von Schreckensszenarien erinnern mehr an das Kaninchen vor der Schlange, als dass es Vertrauen in unsere Verantwortungsträger erwecken würde. Im vergangenen Jahr wurden die Freiheitsrechte teilweise unzulässig eingeschränkt und das Grundrecht, einer Arbeit nachzugehen, verfassungswidrig missachtet. So rigoros unser Staat bei der Anordnung von Massnahmen war, so rigid wird er sich leider auch verhalten, wenn es um deren Aufhebung gehen wird.

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