Home  ›  Archiv  ›  Parteiübertritte nach Wahlen

Parteiübertritte nach Wahlen

Was der EDU vor vier Jahren passierte, hat sich nun bei der GLP wiederholt: Isabel Garcia wechselt elf Tage nach ihrer Wiederwahl zur FDP. Unsere drei Kantonsräte haben sich nach ihrer Wiederwahl bereits wieder an die Arbeit gemacht und im Rat eine Motion eingereicht, mit der sowas künftig verhindert werden soll.

Jan Leitz

Wo liegt genau das Problem? Es ist ja klar, dass der Sitz bei der gewählten Person bleibt. Ist das so? Wir sagen NEIN. Anders als bei Regierungsratswahlen sind Kantonsratswahlen keine Personenwahlen, sondern Listenwahlen. Ein Kandidat wird gewählt, weil er sich in seiner Partei etabliert hat und entsprechend auf der Wahlliste seiner Partei an vorderer Stelle aufgeführt und gefördert wird.
Zwar kann man einwenden, dass dank Panaschieren oder Kumulieren diese Wahlen sehr wohl Personenwahlen wären. Diese Argumentation greift aber zu kurz. Denn auch unter diesen Umständen bleiben die Folgen von Rücktritt, Umzug oder Tod eines Kantonsrats dieselben: Der Sitz bleibt bei der Partei, auf deren Liste jemand gewählt worden ist. Zudem wird dasselbe Prinzip deutlich, wenn ein Kantonsrat seiner Partei den Rücken kehrt und zur Wiederwahl antritt: Er wird sich einer anderen Partei anschliessen, da er allein kaum je die 5%-Hürde seines Wahlkreises knacken kann.
Ein Kantonsratssitz ist Folge eines vereinten Wahlkampfs, die Frucht steter Bemühungen einer Partei.
Die Gesamtzahl der Sitze bestimmt sich nach deren Wahlerfolg. Wer dann Kantonsrat wird, ist abhängig vom Wahlsystem, weniger von der gewählten Person. Die GLP beispielsweise verlor 2023 gegenüber 2019 Stimmen, gewann aber dennoch einen Sitz dazu.
Anders verhält es sich, wenn ein Kantonsrat ausgeschlossen wird. Denn ein Kantonsrat muss bei seinem Abstimmungsverhalten seine Unabhängigkeit gegenüber der Partei wahren können, ohne Gefahr zu laufen, ausgeschlossen zu werden, wenn er «nicht spurt».

Mit der Causa Garcia schwingt eine bitter-süsse Ironie mit: Die Klima-Allianz, der man beitreten kann, wenn man verspricht, gegen das Instruktionsverbot zu verstossen, verliert ihre Mehrheit wegen einer Regel, welche man aufgrund desselben Instruktionsverbots nicht ändern könne. Erst recht ist es absolut richtig, dass die EDU solchem Unfug den Riegel schieben will.

Abschnitt für Desktop / Tablet

Zeitschrift “Standpunkt”

Veranstaltungen