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Parolen zu den kommunalen Abstimmungsvorlagen vom 9. Februar 2025

Abstimmungsempfehlung der EDU Wetzikon

FREI

Mindestabstand von Windrädern

Gemäss dem Initiativtext soll die Bauordnung der Stadt Wetzikon wie folgt ergänzt werden: „Der Abstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und bestehenden zeitweise oder dauerhaft bewohnten Gebäuden muss mindestens 1’000 Meter betragen.“ Das Parlament lehnt die Volksinitiative mit 26:7 Stimmen ab bei 2 Enthaltungen.

Die EDU Wetzikon empfiehlt: Stimmfreigabe.

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