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Parole zum Geschäft der Gemeindeversammlung vom 11. September 2024

NEIN zu Parkierungsverordnung für die Gemeinde Bubikon

Die EDU hat an der Vernehmlassung teilgenommen. Die Vorlage-Argumente waren folgende: Die Parkgebühren sowie die Zeiten, während denen das Parkieren gebührenpflichtig ist, sollen weitgehend vereinheitlicht werden. Maximale Parkzeiten sind vorgesehen, damit gewisse Parkplätze nicht zum Langzeitparkieren verlocken. Die Rahmenbedingungen sollen mit der neuen Parkierungsverordnung grundsätzlich vereinheitlicht und an die heutigen Bedürfnisse angepasst werden.

Bei der Vernehmlassung hat die EDU B-W folgende Anliegen eingebracht:

1. Die Parkplätze beim Gemeindehaus und bei der Badi Egelsee sollten der Bevölkerung weiterhin kostenlos zur Verfügung stehen. Eine Zeitbeschränkung wäre aus Sicht der EDU B-W sinnvoll, sollte aber nicht unter zwölf Stunden festgelegt werden.

2. Für die bahnhofsnahen Strassenparkplätze wäre die Einführung von Blauen Zonen wünschenswert. Damit würden die Parkfelder insbesondere den Besuchenden der umliegenden Liegenschaften weiterhin für eine beschränkte Zeitdauer kostenlos zur Verfügung stehen.

Die Antwort des Gemeinderates gemäss Schreiben vom 17. Juli 2024 (siehe unten) ist aus Sicht der EDU B-W nicht zufriedenstellend.

Anhand der Wahrnehmung und direkten Nachfrage bei der Gemeinde sieht die EDU B-W die Dringlichkeit zur Einführung von Parkierungsgebühren, insbesondere für die beiden Parkplätze beim Gemeindehaus und beim Egelsee, als nicht gegeben. Zudem hätte die Aufrüstung der Plätze mit Parkuhren und Kontrollen etc. Mehrkosten zur Folge. Die Netto-Mehreinnahmen belaufen sich auf lediglich CHF 20’000-30’000 jährlich (derzeit: ca. CHF 230‘000 total).

Die EDU B-W empfiehlt den Antrag zur Parkierungsverordnung abzulehnen.

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