Parole zu den kommunalen Urnengeschäften vom 22. September 2024
1x JA, 1x Stimmfreigabe
1. Interkommunale Vereinbarung (IKV) betreffend Änderung der Rechtsform der Gruppenwasserversorgung Zürcher Oberland GWVZO in eine Aktiengesellschaft [AG]
Mit der Änderung in eine AG lässt sich der Verwaltungsaufwand trotz den neuen Vorgaben des Kantons in Grenzen halten und ermöglicht die Zusammenarbeit unter den Gemeinden strukturierter.
–> Die EDU B-W empfiehlt die Vorlage zur Annahme.
2. Teilrevision der Gemeindeordnung [GO] Bubikon
Die erhöhte Finanzkompetenz des Gemeinderates wird die Verwaltung im agilen Wirken unterstützen. Zudem sieht die neue GO die Schaffung einer Stelle “Leitung Bildung” vor. Anstelle würde die Schulpflege auf fünf statt derzeit sieben Mitglieder schrumpfen.
Damit werden immer mehr Steuerungsaufgaben von gewählten Behördenmitgliedern auf angestellte “Profis” übergehen. Die Schulpflege soll jedoch den Fokus auf die strategischen Ziele behalten. Zudem bleiben die Themen “Budget” und “Personelles” in der Gestaltung der Schulpflege.
–> Die EDU B-W gibt Stimmfreigabe mit Tendenz zu einem JA.