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Parole zu den Geschäften der Gemeindeversammlung vom 12. Juni 2024

Die EDU B-W empfiehlt die Jahresrechnung 2023 zur Annahme und die Einzelinitiative “Feuerwerksverbot” zur Ablehnung.

Die EDU B-W empfiehlt die Jahresrechnung 2023 zur Annahme, ist jedoch über den wiederholt sehr niedrigen Nettoinvestitionsanteil (46,6% vom Budget) wenig erfreut. In Anbetracht der wiederholten Sonderausgaben, den unbeeinflussbaren Teuerungsfaktoren sowie den grossen Investitionsvorhaben in naher Zukunft ist haushälterisch zu budgetieren.

Gemäss aktueller Polizeiverordnung (Art. 7) ist das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk nur in den Nächten vom 1. auf den 2. August und vom 31. Dezember auf den 1. Januar bewilligungsfrei erlaubt. EDU B-W sieht kein Handlungsbedarf, dies noch weiter einzuschränken. Zudem ist eine eidgenössische Volksinitiative “Für eine Einschränkung von Feuerwerk” zustande gekommen, über dessen Forderung die Stimmbevölkerung in näherer Zukunft auf nationaler Ebene abstimmen werden kann. Unter diesen Gesichtspunkten und der schwierigen Durchsetzung des Verbots auf kommunaler Ebene, ist die Einzelinitiative von Judith Bucher abzulehnen.

bubikon.ch/versammlung

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