Nutztiere vor Wölfen schützen
Herdenschutzhunde schützen Schafe und Ziegen vor Angriffen des Wolfs. Sie sollen aufgrund der wichtigen und aufwendigen Arbeit von der Hundesteuer befreit werden.
Daniel Suter Geschäftsführer EDU Kanton Zürich, Winterthur
«Es ist nicht ausgeschlossen, dass der Wolf schon bald wieder im Kanton Zürich auftaucht », hiess es in der kantonalen Broschüre «Zürcher Umweltpraxis» ZUP vom März 2015. Die Fischerei- und Jagdverwaltung (FJV) bereitete sich damals auf die Wolfspräsenz im Kanton vor. Man ging davon aus, dass der Wolf über kurz oder lang auch im Kanton Zürich auftauchen würde. Denn die Wölfe im Bündnerland vermehrten sich und der Nachwuchs musste das Rudel verlassen und sich ein neues Revier suchen. Jungwölfe legen pro Nacht schon mal 70 bis 80 Kilometer zurück. Es war 2015 also absehbar, dass es auch in unserem Kanton zu Wolfsrudeln kommen wird. Weil die FJV Übergriffe des Wolfes auf Nutztiere wie Schafe und Ziegen für wahrscheinlich hielt, ernannte sie einen Herdenschutzbeauftragten und richtete den SMS-Informationsdienst «Wolf» ein. Sie empfahl, die Herden konsequent mit Elektrozäunen zu schützen. Bei grösseren Herden lohne sich auch ein ausgebildeter Herdenschutzhund.
Der Wolf ist da!
Dass solche und weitere Schutzmassnahmen dringend nötig sind, zeigt das rasche Wachstum der Wolfsrudel in den letzten fünf Jahren. Waren es 2018 noch vier Rudel, sind es heute schon 23. Vor wenigen Wochen schlug der Kanton Zürich Alarm: Da ein Bauer in Rümlang einen Wolf gesichtet und gefilmt hatte, warnte die FJV alle Landwirte der Region, ihre Herden zu schützen. Bereits eine Woche früher wurde hinter dem Uetliberg in Stallikon ein Wolf gesehen. Offenbar ein beliebter Aufenthaltsort für Wölfe, denn im März 2022 hat in Bonstetten ein Wolf über 20 Schafe gerissen.
Herdenschutzhunde
Vor diesem Hintergrund überrascht es nicht, dass Landwirt und EDU-Kantonrat Hans Egli sowie die Kantonsrätinnen Judith Stofer und Silvia Rigoni eine Motion eingereicht haben. Sie soll die Schutzmassnahmen unterstützen, indem die Regierung beauftragt wird, die Herdenschutzhunde von der Hundesteuer zu befreien. Das Hundegesetz sieht vor, dass Arbeitshunde mit besonderen Funktionen wie Katastrophen- und Lawinenhunde, Blindenführhunde, Diensthunde oder Behindertenhunde von der Hundesteuer befreit sind. Da Herdenschutzhunde ebenfalls Arbeitshunde sind und angesichts der Wolfsproblematik eine wachsende Bedeutung erhalten, sollen sie den anderen steuerbefreiten Hunden gleichgestellt werden.