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Nein zum «Züri Finish», höheren Mieten und der Vernichtung von günstigem Wohnraum

Die Klimapolitik wandelt auf Irrwegen. Nach dem Nein des Schweizer Stimmvolks zum neuen CO2-Gesetz braucht es einen lenkungsbasierten Ansatz und nicht Subventionen. Darum Nein zum Energiegesetz, über das Zürich am 28. November abstimmt.

Thomas Lamprecht EDU-Kantonsrat, Bassersdorf

Zur Frage, woran das CO2-Gesetz gescheitert sei, sehen die Linken die Ursache in erster Linie bei den Lenkungsabgaben. Diese Aussage sehe ich aber als Manipulation. Denn die Linken sind gegen Lenkungen, dafür für mehr staatliche Interventionen. Willkommen bei den erwähnten Subventionen. Leider sind die bürgerlichen Parteien etwas still geworden. Ich vermisse, ihre Antwort für eine bürgerliche Klimapolitik. Die ökonomische Antwort darauf ist erstaunlich einfach: Mit reinen Lenkungsabgaben sollte sichergestellt werden, dass die wahren Verursacher der Emissionen für ihre Kosten bezahlen. Die damit erzielten Einnahmen – dies ist der entscheidende Punkt – sollten wieder an die breite Bevölkerung zurückerstattet werden, denn es geht um eine Lenkungswirkung und nicht um das Generieren von zusätzlichen Staatseinnahmen. Zum Beispiel eine Gutschrift bei der Steuerrechnung. Ein solcher allgemeiner Preis für Treibhausgase macht die meisten Regulierungen und Subventionen überflüssig. Er hat auch den Vorteil, dass er die Produktion und damit den Konsum von emissionsintensiven Produkten und Dienstleistungen teurer macht und nicht die geförderten billiger.

Nun, nach dem eidgenössischen CO2-Gesetz ist vor dem kantonalen Energiegesetz. Darüber stimmen wir am 28. November ab. Mit ihm will Zürich in der Klimapolitik Nägel mit Köpfen machen. Öl- und Gasheizungen müssen künftig am Ende ihrer Lebensdauer durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Die finanziellen Beiträge des Kantons an klimaneutrale Heizungen werden erhöht, um den Umstieg zu fördern. Die Änderung des Energiegesetzes setzt die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, Ausgabe 2014 (MuKEn 2014), um, geht aber in wichtigen Punkten noch darüber hinaus. Die MuKEn regeln den Wärmedämmwert, die Herkunft der Wärmeenergie und die Eigenproduktion (Solarpanel).

Aus meiner Sicht baut das revidierte kantonale Energiegesetz aber auf Regulierung, Zwang und Auflagen. Die in §11 enthaltenen Heizungsverbote sind beispielhaft für den «Züri Finish», mit dem das Zürcher Energiegesetz über die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn14) hinausgeht und so dem Ziel der interkantonalen Harmonisierung der Gesetzgebung im Energiebereich letztlich zuwiderläuft. Dieser Paragraf schränkt Hauseigentümer bei einem Ersatz des Heizsystems massiv ein: De facto sollen ab dem 1. Januar 2022 alle verpflichtet werden, bei einem Heizungsersatz einen fossilen Wärmeerzeuger durch einen nicht-fossilen Wärmeerzeuger zu ersetzen.

Grundsätzlich sind Massnahmen unterstützungswürdig, welche die Umweltbilanz von Bauten verbessern. Zum Beispiel, dass Neubauten heute praktisch ausschliesslich durch erneuerbare Energien beheizt werden. Auch bei Sanierungen sind Wärmepumpen in der Regel die erste Wahl. Was ich bekämpfe, ist der staatliche Zwang im grünen Zürcher Spezialgesetz.

Insbesondere das faktische Verbot zum Ersatz von alten fossilen Heizungen durch neue, moderne Öl- und Gasheizungen ist störend. Dies führt dazu, dass beim Heizungsausfall in einer älteren Liegenschaften zwingend aufwändige Sanierungen notwendig werden. Denn zum Beispiel die Wärmepumpen vermögen ein schlecht isoliertes Haus nicht zu heizen. Ein solcher Heizungsersatz ist mit hohen Kosten verbunden, da in der Regel zusätzliche Massnahmen – wie etwa Dämmungen der Gebäudehülle – erforderlich sind. Dies nur, weil die Ölheizung ausgestiegen ist. Lieber wäre mir, wenn die Pflicht zum Ersatz der Heizung mit einem Wärmeerzeuger aus erneuerbaren Energien erst dann gilt, wenn das Gebäude einer Gesamtsanierung unterzogen wird oder eine Handänderung erfolgt.

Wie erwähnt gibt es Ausnahmeregelungen um hohe Kosten und Härtefälle zu vermeiden. Die finanziellen Beiträge des Kantons an klimaneutrale Heizungen werden erhöht, um den Umstieg zu erleichtern. Diese Härtefälle regelt die staatliche Amtsstelle. Dies sind für mich staatliche Interventionen welche Subventionen gleichkommen. Das ist für mich keine bürgerliche Politik.

Fazit: Der Zürcher Finish schiesst für das Ziel einer Harmonisierung der MuKEn hinaus. Nicht Regulierungen, Zwang und Auflagen sind die Lösung.

Nein zu höheren Mieten und sozialer Ungerechtigkeit

Diese Aussage widerspiegelt insbesondere die Sicht der EDU. Denn viele unsere Wähler stammen aus Familien mit 3 bis 5 Kindern.

Das Gesetz ist aber auch noch aus einem anderen Grund abzulehnen: Gemäss Tages-Anzeiger vom 28. September dieses Jahres rechnet selbst der Zürcher Mieterinnenverband damit, dass es allein in der Stadt Zürich zu rund 40‘000 Kündigungen “mit zum Teil starken Mietzinserhöhungen” kommen wird. Was bedeutet das konkret für viele Mieter, und auch für kinderreiche Familien:

  • Wie bereits erwähnt, bedeutet das Gesetz ein fak­tisches Verbot von Öl- und Gasheizungen. Nicht jedes Gebäude eignet sich aber für eine erneuerbare Heizung. Aus diesem Grund müssten in den nächsten Jahren zwangsweise zehntausende von älteren Häusern total saniert werden, bevor eine neue Heizung installiert werden kann.
  • Die neuen Verbote und Auflagen verur­sachen enorme Kosten. Damit steigen die Wohnkosten – und damit auch die Mieten, denn die Kosten, die im Energiebereich anfallen, werden auf den Mietzins umgelegt. Es droht der Verlust von günstigem Wohnraum. Das trifft insbesondere kinderreiche Familien.
  • Mit dem neuen Gesetz müssen allein in der Stadt Zürich 80’000 Wohnungen eine neue Heizung erhalten. Gemäss erwähnter Studie des Mieterinnenverbandes wird es davon in rund 40’000 Wohnungen in der Stadt Zürich zu Kündigungen für die Mieter kommen, da es technisch, ökonomisch und ökologisch keinen Sinn ergibt, ein neues Heizsystem zu installieren, ohne zuvor das Gebäude energetisch zu dämmen, damit weniger Energie fürs Heizen benötigt wird.
  • Vor allem in den Städten Zürich und Winterthur bieten alte Wohnhäuser mit Öl- und Gas­heizungen oftmals die günstigen Wohnungen. Mit dem Energiegesetz sind die Vermieter gezwungen, teure Sanierungen durchzuführen, womit die Miete steigt und günstiger Wohnraum vernichtet wird. Kinderreiche Familien sind aber darauf angewiesen.

Sie halten das für übertrieben? Auch dazu verweise ich auf ein konkretes Beispiel, das sich in der Zollikerstrasse in der Stadt Zürich abgespielt hat. Dort wurde ein älteres Wohnhaus renoviert. Dazu wurde allen Mietern gekündigt. Es wurde eine «erneuerbare Heizung» eingebaut und dazu gleich eine Totalsanierung gemacht. Die Folge: Die Mieten steigen für eine 4-Zi.-Wohnung von Fr. 2‘400.00 auf Fr. 4‘100! (vgl. TA 28.9.21). Junge Menschen, Studenten, Alleinerziehende, Familien, Senioren und Menschen mit geringem Einkommen werden sich solche Mieterhöhungen nicht leisten können!

Aus diesen Gründen ist es nur allzu verständlich, dass der Mieterinnverband, wahrlich kein bürgerlicher Verband, Stimmenfreigabe zum neuen Energiegesetz beschlossen hat. Das sollte allen zu denken geben!

Ebenso betrifft das neue Energiegesetz aber auch ältere Menschen, die noch in ihren eigenen vier Wänden mit Öl- oder Gasheizung wohnen. Sie werden mit dem neuen Gesetz zu teuren Sanierungen oder – falls sie sich den teuren Umbau nicht leisten können – zum Zwangsverkauf gezwungen.

Aus diesen Gründen sagen die EDU sowie das Wirtschaftskomitee Nein zum missratenen Energiegesetz.

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