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Meinungsfreiheit?

Dem Regierungsrat sind Diversität unter den Staatsangestellten wichtig. Geht es jedoch um die Meinungsäusserungsfreiheit, hat dies negative Konsequenzen für die Betroffenen.

Hans Egli EDU-Kantonsrat, Steinmaur

In der Bundesverfassung Art.16.2 steht: «Jede Person hat das Recht, ihre Meinung frei zu bilden und sie ungehindert zu äussern und zu verbreiten.» Es wurden Ereignisse bekannt, bei denen die Meinungsäusserungsfreiheit (v.a. das Kritisieren einzelner Corona-Massnahmen) von Staatsangestellten nicht gewährleistet wurde bzw. das Ausüben dieses Grundrechtes für diese Konsequenzen hatte (u.a. für einen angehenden Staatsanwalt).

Vor diesem Hintergrund bitten die drei Kantonsräte Hans Egli, Valentin Landmann und Erich Vontobel den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie sieht der Regierungsrat die von der Verfassung garantierte Meinungsäusserungsfreiheit?
  2. Ist das Kritisieren der unserer Verfassung zum Teil entgegenstehenden Corona-Massnahmen durch Staatsangestellte problematisch? Weshalb? Wo sind die Grenzen des noch Erlaubten?
  3. Über die Verhältnismässigkeit von Corona-Massnahmen kann man geteilter Meinung sein. Wo sieht der Regierungsrat mögliche Gefahren, wenn gerade bei diesem sensiblen Thema die Kantonspolizei Gesinnungsethik einfordert, und was wären die zu ergreifenden Massnahmen?
  4. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die von der Verfassung garantierte Meinungsäusserungsfreiheit für Staatsangestellte im selben Umfang wie für den Rest der Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist?
  5. Der Regierungsrat hat bei anderer Gelegenheit betont, dass ihm Diversität unter den Staatsangestellten wichtig ist. Wie steht er zu diesem Bekenntnis bezüglich denjenigen, die im Rahmen ihrer Meinungsäusserungsfreiheit die Corona-Massnahmen kritisieren?