Home  ›  Archiv  ›  Landeskirchen schleusen Millionen an Muslime

Landeskirchen schleusen Millionen an Muslime

Die beiden Zürcher Landeskirchen wollen nicht anerkannte Religionsgemeinschaften jährlich mit 1 Mio. Franken Steuergeldern unterstützen. Ist das im Sinne der Kirchenmitglieder und Steuerzahler?

Roger Cadonau EDU-Kantonsrat, Wetzikon

Der Kirchenrat der reformierten Kirche und der Synodalrat der römisch-katholischen Kirche des Kantons Zürich beabsichtigen, nicht anerkannte Religionsgemeinschaften im Kanton stärker zu unterstützen. Die beiden Landeskirchenleitungen beantragen ihren Kirchenparlamenten dafür je einen Rahmenkredit von 6 Millionen Franken für die Jahre 2026 bis 2031, also 1 Million pro Jahr. Bereits heute fliessen Gelder an bis anhin nicht anerkannte Religionsgemeinschaften. So unterstützen die reformierte Kirche gemeinsam mit dem Staat im Rahmen des Vereins «Qualitätssicherung Muslimische Seelsorge» die Ausbildung muslimischer Seelsorgerinnen und Seelsorger mit jährlich jeweils 75’000 Franken. Ausserdem hat die römisch-katholische Körperschaft dem Verband Orthodoxer Kirchen rund 130’000 Franken pro Jahr für dessen Sekretariat und Gefängnisseelsorge zukommen lassen. Die finanzielle Unterstützung der muslimischen Seelsorge und der orthodoxen Kirchen durch die Zürcher Landeskirchen führt die heute gültige Unterscheidung zwischen anerkannten und nicht anerkannten Religionsgemeinschaften und somit den Zweck der Steuergelder ad absurdum.

Anerkennung durch die Hintertür?

Und nun soll noch mehr Geld fliessen? Die Befürchtung der Anerkennung der muslimischen Religionsgemeinschaft quasi durch die Hintertür, ist nicht von der Hand zu weisen. Es darf stark bezweifelt werden, dass dieses Vorgehen im Sinne der Kirchenmitglieder und der Steuerzahler ist. Warum wollen die beiden Landeskirchenleitungen Geld vom Kanton, nur um es dann gleich wieder hintenrum an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften weiterzugeben?
In den beiden fraglichen Vorlagen an ihre Parlamente kommen die wahren Absichten ans Licht: Weil es die rechtliche Grundlage dem Kanton nicht erlaube, das Geld direkt an jene Gemeinschaften zu überweisen. Wohl aufgrund dieser Tatsache hat das reformierte Kirchenparlament an seiner Sitzung vom 19. März trotz einem grundsätzlichen «Ja» die Vorlage zur Abklärung an den Kirchenrat zurückgewiesen.

EDU prangert Missbrauch an

Die EDU hat dieses fragwürdige Verhalten der Landeskirchen in einer EDU/SVP Fraktionserklärung am 11. März im Zürcher Kantonsrat angeprangert mit der klaren Aufforderung, dass die beiden Kirchen ihre Gelder ausschliesslich für die vorgesehenen Zwecke nutzen und somit den Willen des Gesetzgebers und der Bevölkerung respektieren. Im Weiteren haben wir eine Anfrage an den Zürcher Regierungsrat mit folgenden Fragen eingereicht:

  1. Wie stellt sich der Regierungsrat dazu, dass kantonale Kostenbeiträge von der reformierten und der römisch-katholischen Kirche an staatlich nicht anerkannte Religionsgemeinschaften weitergegeben werden, obwohl dies die rechtlichen Grundlagen des Kirchengesetzes § 19 Abs. 1 nicht erlauben?
  2. Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Kirchensteuern an die beiden Landeskirchen gemäss den gesetzlichen Vorgaben verwendet werden?

Aus unserer Sicht bewegen sich die beiden Kirchen auf dünnem Eis und Stimmen zur Abschaffung der Kirchensteuern für juristische Personen bekommen so zusätzlichen Auftrieb.

Abschnitt für Desktop / Tablet