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Landeskirche auf Abwegen

Rede von Hans Egli am 2. Dezember 2024 im Kantonsrat

Hans Egli Kantonsrat EDU, Dielsdorf

Leider entwickelt sich unsere kantonale Reformierte Kirche unter SP-Regierungsrätin Jacqueline Fehr sowie Alt SP-Kantonsrätin und Kirchenratspräsidentin Esther Straub in Richtung Sozialdemokratische Partei. Weg vom Hauptauftrag der Kirche hin zu einer Staatskirche, die immer mehr politische Aufgaben übernimmt. Das ist ein ganz schlechter Weg und schadet der ganzen Kirchenlandschaft. Nicht umsonst fordert die EDU in ihrem Parteiprogramm die Trennung von Kirche und Staat. Wenn ich das offizielle Publikationsorgan «reformiert» lese, kommt es mir vor, als lese ich das Publikationsorgan der SP. Da frage ich Sie, wie glaubwürdig sind wir noch als reformierte Kirche?

Der neuste Coup der SP-Allianz sind Steuergelder für nicht anerkannte Religionsgemeinschaften, obwohl die rechtsstaatliche Grundlage dazu fehlt. Esther Straub sprach dazu im NZZ-Artikel vom 13. März 2024 von „einem Zeichen für den interreligiösen Zusammenhalt“. Sie hebt hervor, dass nicht anerkannte Religionsgemeinschaften einen Beitrag in der Gesellschaft leisten. Dieses Vorgehen entbehrt jeglicher Rechtsgrundlage.

Dieses Umgehungsgeschäft der Justizdirektion des Kantons Zürich ist keine Übergangslösung, sondern eine Finanzspritze durch die Hintertür und eine Zweckentfremdung von öffentlichen Geldern. Der Kirchenrat lenkt mit seiner Argumentation von der fehlenden rechtsstaatlichen Grundlage ab. Neben der Rechtsgrundlage fehlen Angaben über Empfänger, Kriterien der Vergabe und auch die Zusammensetzung eines Gremiums, das über Anträge entscheiden wird. Der Artikel 130 der Kantonsverfassung dient dazu, dass Religionsgemeinschaften auf ihre rechtsstaatliche Körperschaft, ihre demokratischen Strukturen und ihre Leistungen überprüft werden. Der Kanton hat die Oberaufsicht. Laut diesem Artikel sind heute fünf Religionsgemeinschaften, drei christliche und zwei jüdische, anerkannt. Diese Verordnung kann verändert werden. Es braucht dafür aber eine kantonale Abstimmung. Die Verantwortung dafür obliegt nicht der refomierten und der katholischen Kirche, sondern dem Kanton.

Weil das Stimmvolk im Jahr 2003 ein leichteres Anerkennungsverfahren abgelehnt hat, versucht die Justizdirektion mit Hilfe der reformierten Kirche ihr Ziel ohne Volksentscheid zu erreichen. Dazu kommt, dass der Schaden für die Kirchen nicht abschätzbar ist. Ein solches unlauteres Vorgehen wird von einem grossen Teil der reformierten Mitglieder sicher nicht goutiert. Insbesondere, wenn sie unsere Rechtsordnung missachten oder Parallelstrukturen aufbauen. Der Umgang mit verfassungsrechtlich nicht-anerkannten Religionsgemeinschaften ist keine kirchliche, sondern eine Staatsaufgabe. Da fragen wir uns, wie ernst die Kirche die Kantonsverfassung nimmt.

Bei der Diskussion des neuen Rahmenkredits wird sich zeigen, ob das Parlament noch Vertrauen in die staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften hat, denn wenn ich die Besucherzahlen der Freikirchlichen Gottesdienste ansehe, die doppelt so viele Besucher wie die Reformierte Kirche hat, dann fragen wir uns, ob die vielen Millionen noch gerechtfertigt sind.

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