Home  ›  Archiv  ›  Kurze Entgegnungen zu den sehr einseitig monetären Argumenten des Regierungsrates

Kurze Entgegnungen zu den sehr einseitig monetären Argumenten des Regierungsrates

Das System der Familienzulagen ist vergleichbar mit dem System der AHV. So, wie die AHV nur einen ersten Teil der Lebenshaltungskosten im Alter zu decken vermag, decken die Familienzulagen nur einen geringen Teil der mit Kindern verbundenen Kosten ab. Die Politik hat den Auftrag, Familien als Träger unserer Gesellschaft zu stärken. – Genauso, wie es uns allen ein Anliegen ist, die AHV nicht zu vernachlässigen, sondern sie als 1. Säule der Altersvorsorge zu erhalten, sollen die Familienausgleichskassen einen wichtigen und zeitgemässen Beitrag zur Unterstützung der Familien leisten.

  1. Zur Thematik der Schwelleneffekte und wechselseitigen Abhängigkeiten: Dieses Argument ist etwas gesucht. Mit der gleichen Begründung könnten Arbeitnehmer auch Lohnerhöhungen ablehnen. Die erhöhten Familienzulagen sollen ausgewiesene Bedürftigkeit mildern. Kommt es zu Schwelleneffekten und wechselseitigen Abhängigkeiten ist die Bedürftigkeit offensichtlich nicht ausgewiesen. Zudem sind die erhöhten Familienzulagen die sichersten Einkünfte, da sie vollumfänglich in das Haushalteinkommen von Familien fliessen, während dem Tarifordnungen mit abgestuften Tarifen immer nur zu teilweisen Haushaltskostenreduktionen führen.
  2. Zu den Kosten für den Kanton: Hier dürfte der Regierungsrat nicht nur die Mehrkosten festhalten, die er für die Nichterwerbstätigen und als Arbeitgeber hat , sondern müsste auch die Mehreinnahmen aus den Steuern erwähnen, welche nach unseren Berechnungen diese Mehrkosten weitgehend decken. Das gleiche gilt auch  für die Gemeinden, die ebenso höhere Steuereinnahmen haben. Zudem verlangt die Initiative nicht, dass am bisherigen Finanzierungsmodell festgehalten wird, wie dies schon eingangs erwähnt worden ist.
  3. Zu den Mehrkosten im Kanton: Die „grosse“ Zahl von 340 Mio Franken ist tendenziös. Bei rund 1 Mio Beschäftigter im Kanton Zürich bedeutet dies pro Arbeitsplatz pro Jahr lediglich 340 Franken oder pro Monat 28 Franken. Die Mehrkosten für die Zürcher Arbeitgeber / Wirtschaft sind unbedeutend und als soziale Verantwortung gegenüber kinderreichen Familien anzuerkennen.

Fazit: Die Erhöhung der Familienzulagen ist daher sehr wohl der geeignete Weg, um die finanzielle Situation von Familien zu verbessern. Die Familienzulage ist auch die gerechteste Leistung, da sie sich an den effektiven Kosten der Kinder orientiert und kein Familienmodell benachteiligt.