Keine Stipendien für vorläufig Aufgenommene

Vorläufig Aufgenommene sollen nicht den anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt werden. Statt wieder auszureisen, würden sie eine Gratis-Ausbildung erhalten und hier bleiben. Stimmen Sie am 22. September NEIN.

Thomas Lamprecht EDU-Kantonsrat, Bassersdorf

Vorläufig aufgenommene Ausländer können im Kanton Zürich erst Ausbildungsbeiträge beziehen, wenn sie fünf Jahre in der Schweiz sind. Die Gesetzesänderung will diese Wartefrist abschaffen. Dadurch soll die berufliche Integration dieser Personengruppe erleichtert und längerfristig die Sozialhilfe entlastet werden.

Aus der Kantonsratsdebatte

Wann sollen vorläufig Aufgenommene Anrecht auf Stipendien haben? Die SVP nutzte die Gelegenheit für eine Ausländerdebatte: «Wir lehnen die Asylanträge von Migranten ab, lassen sie aber schon am ersten Tag nach der Ablehnung an den Stipendientopf.» Sie sprach von falschen Anreizen und einer erweiterten Willkommenskultur. Abgelehnte Asylbewerber würden anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt. Statt auszureisen, würden sie ein Gratis-Studium erhalten und hätten damit einen Anreiz, für immer zu bleiben. Unterstützung bekam die SVP von den Freisinnigen. Sie sprachen vom Missbrauch des Stipendiensystems. Vorläufig Aufgenommene sollten so rasch wie möglich ausreisen und nicht so rasch wie möglich integriert werden: «Diese Personen sind bei uns nur geduldet.»
Die SP verweist darauf, dass nicht nur sie, sondern auch der Bund diese Migranten so rasch wie möglich integrieren wolle. EVP und GLP argumentierten finanziell: Vorläufig Aufgenommene würden schneller aus der Sozialhilfe gelöst, wenn sie sofort Stipendien beziehen könnten und das wirtschaftliche Potenzial dieser Personengruppe würde besser ausgeschöpft.

Keine Stipendien für vorläufig Aufgenommene

Die EDU ist dagegen, dass vorläufig Aufgenommene, welche in der Regel Wirtschaftsflüchtlinge sind, den anerkannten Flüchtlingen gleichgestellt werden. Der Sinn von «vorläufig» ist nicht Integration, sondern dass diese Leute ohne Asylgrund den Heimweg antreten. Oder anders formuliert: Der Staat muss diese Menschen gar nicht integrieren wollen, da sie nur auf Zeit hier sind und die freiwillige Rückkehr verweigern.

Migrationspolitischer Holzweg

Die Gesetzesänderung ist auch eine völlig widersprüchliche Botschaft für vorläufig Aufgenommene: Du hast zwar keinen Anspruch auf Asyl und müsstest zurück in dein Heimatland, kannst aber trotzdem eine Ausbildung auf Staatskosten machen. Werden dadurch beim Betroffenen nicht falsche Hoffnungen geweckt?
Man kann hinter der Vorlage sogar ein migrationspolitisches Kalkül vermuten. Mit dem leichteren Zugang zu den Stipendientöpfen wird das Bleiberecht der vorläufig Aufgenommenen gestärkt, das heisst sie werden irgendwann die B-Bewilligung erhalten und definitiv aufgenommen. Auch die Sogwirkung auf neue Migranten darf nicht unterschätzt werden: «Im Kanton Zürich kannst du eine Ausbildung oder gar ein Studium machen, auch wenn dein Asylgesuch abgelehnt wird», klingt verlockend.

Stipendien für vorläufig Aufgenommene sind ein migrationspolitischer Holzweg, der bloss weitere Probleme schafft. Darum lehnten die EDU-Delegierten die Vorlage ohne Gegenstimme ab und empfehlen Ihnen, am 22. September NEIN zu stimmen.