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Ja zu «Stopp Impf-Pflicht»

Die Volksinitiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» (Stopp Impf-Pflicht) verlangt, dass für staatliche Eingriffe in die körperliche und geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Die EDU Schweiz empfiehlt Ihnen, am 9. Juni 2024 ein Ja zu dieser Initiative einzulegen.

Anian Liebrand

Im Frühling 2020 erreichte die Corona-Welle die Schweiz. Der Bundesrat ergriff bekanntlich teils einschneidende Massnahmen, um die Bevölkerung vor dem Virus zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitswesens, insbesondere der Spitäler, zu verhindern. Gleichzeitig begann die Entwicklung von Impfstoffen gegen das neuartige Virus. Teile der Bevölkerung setzten grosse Hoffnungen in diese Impfstoffe, andere wiederum standen der Impfung ablehnend gegenüber. In diesem gesellschaftlichen Umfeld wurde im Herbst 2020 die Initiative «Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit» lanciert. Sie fordert, dass für Eingriffe in die körperliche oder geistige Unversehrtheit die Zustimmung der betroffenen Person vorliegen muss. Gemäss Initiative darf zudem eine Person, die die Zustimmung verweigert, weder bestraft noch benachteiligt werden. Konkret gemeint sind dabei Massnahmen wie das in der Schweiz erlassene Covid-Zertifikat, das Ungeimpften z. B. den Besuch von Restaurants oder öffentlicher Anlässe verboten oder zumindest stark erschwert hat.

Kritik: «Ungenauer» Initiativtext

Der Initiativtext spricht nicht von «Impfungen», sondern allgemein von «Eingriffen» in die körperliche oder geistige Unversehrtheit. Das kritisieren Gegner der Initiative als problematische Ungenauigkeit. Denn damit umfasse der Text grundsätzlich jedes Handeln von Bund, Kantonen und Gemeinden, das auf den Körper einwirkt. Dem kann entgegnet werden: Über die Umsetzung der Initiative entscheidet nach einer Annahme durch das Volk das Parlament. Hierbei ist der Wille der Initianten und des Volkes zu berücksichtigen – dabei ist glasklar, dass Leute die Initiative unterstützen, weil sie keine Benachteiligung von Ungeimpften mehr wollen. Niemand will z. B. der Polizei verbieten, DNA Abstriche von Verbrechern zu entnehmen. Das kann problemlos in der Umsetzung der Initiative präzisiert werden und wurde in der Vergangenheit schon unzählige Male gemacht.

Selbstbestimmungsrecht stärken

Der Initiativtext entspricht ziemlich genau den Formulierungen des aktuellen Parteiprogramms der EDU Schweiz. Zudem hat die EDU bekanntlich zu allen drei Abstimmungen über das Covid-19-Gesetz die Nein-Parole gefasst. Eines der Hauptargumente lautete, dass die EDU jeweils konsequent für eine «100-prozentige Freiwilligkeit bei Covid-19-Impfungen » eingetreten ist. Der medizin-ethische Grundsatz, wonach vor jeder medizinischen Handlung (z. B. Operation, Blutentnahme oder Impfung) eine ausdrückliche Zustimmung des Patienten eingeholt wird, hat sich bewährt. Die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ist ein hohes Gut, das wir stärken wollen – mit einer Verankerung in der Bundesverfassung.

Die Initiative verhindert zudem, dass der Staat (wie zur Corona-Zeit von einigen «Experten» gefordert) einen Impfzwang verordnen kann. Das ist in einem freien Land sehr wichtig. Denn zur Selbstbestimmung gehört das Entscheidungsrecht jedes Bürgers oder jeder Bürgerin, ob man sich impfen lassen will oder nicht. Niemand darf wirtschaftliche oder soziale Ausgrenzung durch den Staat erfahren, wenn man sich nicht impfen lassen will.

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