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Interpellation von Erich Vontobel

Unser EDU-Nationalrat wollte die Verlegung der Schweizer-Botschaft nach Jerusalem bewirken und reichte folgende Interpellation ein

EDA und Jerusalem. Warum keine Botschaft in Israels Hauptstadt?

Die Schweiz betreibt ihre Botschaft weiterhin in Tel Aviv, obwohl es dafür keine stichhaltigen Gründe gibt. Israel wurde von der Schweiz bereits 1949 anerkannt und Jerusalem ist seit 1950 die Hauptstadt Israels. Eine allfällige Zweistaatenlösung würde daran nichts ändern. Seit der Verlegung der US-Botschaft nach Jerusalem im Jahr 2017 sind zudem mehrere Staaten diesem Schritt gefolgt.

  1. Hat das EDA die Verlegung der Schweizer Botschaft nach Jerusalem geprüft oder plant es, dies zu tun?
  2. Welche Auswirkungen hätte eine solche Verlegung auf die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Israel sowie auf andere Staaten?
  3. Gibt es andere Beispiele, in denen die Schweiz ihre Botschaft nicht in der anerkannten Hauptstadt eines Landes unterhält?

Der Bundesrat beantwortete die Interpellation im Wesentlichen wie folgt:

«Die Schweiz erkennt Israel in den Grenzen von vor dem Sechstagekrieg 1967 an. Über diese Grenzen hinausgehende Gebiete gelten nach humanitärem Völkerrecht als besetzt, einschliesslich Ostjerusalem als Teil des besetzten palästinensischen Gebiets. Der Bundesrat unterstützt eine Zwei-Staaten-Lösung (Israel und Palästina), in der die Parteien gemeinsame Vereinbarungen zum Status von Jerusalem, zur Flüchtlingsfrage, zu Grenzen (auf Basis von 1967) und zur Sicherheit treffen. Da es an einem umfassenden Abkommen fehlt, befindet sich die Schweizer Botschaft weiterhin in Tel Aviv, um nicht vorweg den endgültigen Status Jerusalems festzulegen.
Die Frage des Status von Jerusalem ist historisch und rechtlich besonders komplex und daher einzigartig.»

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