Gender-Schulhaus-Toiletten?
Wenn es keine echten Probleme gibt, schafft die Stadt Zürich halt künstliche: Künftig sollen ein Drittel aller Volksschul-Toiletten genderneutral sein.
Jan Leitz
Die EDU-Kantonsräte Thomas Lamprecht, Hans Egli und Erich Vontobel, konfrontieren den Regierungsrat in einer Anfrage mit diesem Umstand. Weiter sollen in Knaben-Toiletten die Pissoirs verschwinden.
Die EDU-Kantonsräte führen bei ihrer Anfrage aus, dass die Vorschriften über die Toiletten in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArG) geregelt sind. Die Verordnung regelt auch die Anzahl Pissoirs in Männer- / Knaben-Toiletten. Durch den Wegfall der Pissoirs auf den Knabentoiletten verstösst der Zürcher Stadtrat gegen diese Verordnung.
Die Fachstelle für Transmenschen erklärt, dass in der Schweiz bis zu 1% Transpersonen leben. Demgegenüber sollen 33 % aller WC-Anlagen in neuen Schulhäusern künftig geschlechtsneutral sein. Diese Anzahl ist deutlich zu hoch bemessen und verstösst gegen den verfassungsmässigen Grundsatz der Verhältnismässigkeit staatlichen Handelns (Art. 5 Abs. 2 BV: Staatliches Handeln muss im öffentlichen Interesse liegen und verhältnismässig sein).
Die EDU-Kantonsräte vermuten, dass der Wegfall von Pissoirs – und wohl auch die Schaffung von genderneutralen Toiletten – der Gender-Gleichmacherei geschuldet ist. Eine mittlerweile bekannte Ideologie im linken Kulturkampf – die aus den Federn von Menschen stammt, die nicht einmal in der Lage sind, zu definieren, was eine Frau ist.