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Geld für nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften?

Der Kantonsrat wird am Montag über den Beitrag des Kantons an die öffentlich anerkannten Religionsgemeinschaften diskutieren. Es geht vor allem um die beiden grossen Landeskirchen.

Jann Flütsch, Geschäftsleiter EDU Kanton Zürich

Die christkatholische Kirche sowie die beiden jüdischen Gemeinschaften fallen betragsmässig nicht ins Gewicht. An diese Religionsgemeinschaften nun soll über die nächsten sechs Jahre ein Beitrag von 300 Millionen Franken ausbezahlt werden. Und zwar ohne, dass der Regierungsrat oder der Kantonsrat inhaltlich mitreden darf. So sehe es aus Sicht der Regierung das Gesetz vor.

Verrückt aus Sicht der EDU ist, dass die beiden Landeskirchen von diesem Betrag jährlich eine Million direkt weiterleiten wollen an nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften. Damit sind hauptsächlich muslimische Organisationen gemeint. Der reformierte Kirchenrat und der katholische Synodalrat finden, es sei nicht richtig, dass diese Organisationen nicht auch öffentliche Gelder bekämen. Darum müssten die Kirchen ihnen einen Teil ihrer Gelder weiterleiten.

Warum beantragen diese muslimischen Organisationen nicht selbst die öffentlich-rechtliche Anerkennung? Dann würden sie auch einen Teil dieser 300 Millionen bekommen. Könnte es sein, dass man die rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätze nicht akzeptieren will, die dafür nötig wären? Dass man also keine Rechenschaft über die Finanzen ablegen will und dass man Frauen nicht die gleichen Rechte zugestehen will wie Männern?

Die EDU findet, die Landeskirchen sollen ihren Auftrag ernst nehmen. So heisst es zum Beispiel in der reformierten Kirchenordnung, die Landeskirche spreche die Menschen in ihrer Vielfalt an. Ferner: sie leiste ihren Dienst in Offenheit gegenüber der ganzen Gesellschaft durch die Zuwendung aufgrund des Wortes Gottes in Diakonie und Seelsorge. Es heisst nicht, die Kirche soll diesen Auftrag an muslimische Seelsorger weitergeben. Sondern: sie soll diesen Auftrag selbst wahrnehmen – selbstverständlich auch gegenüber Menschen muslimischen Glaubens. Und der Grund für Seelsorge solle das Wort Gottes sein. Das findet auch die EDU. Die Bibel Alten und Neuen Testaments ist der gute Boden für Seelsorge und Diakonie. Wo im Koran wäre ein Grund zu finden für Diakonie und Seelsorge gegenüber der ganzen Gesellschaft?

Aus gutem Grund pflegt der Kanton seit Jahrhunderten enge Beziehungen zu den grossen Landeskirchen. Aus gutem Grund hat die Gesellschaft grosses Vertrauen gegenüber den Pfarrerinnen und Pfarrern der Landeskirchen. Die Landeskirchen wollen nun durch die Hintertüre öffentliche Gelder an nicht-anerkannte Religionsgemeinschaften weiterleiten. Die EDU findet: der Kantonsrat muss hier unbedingt genau hinschauen und auch mitreden. Öffentliche Gelder an muslimische Organisationen weiterleiten und dann nicht genau hinschauen – das sei ferne!

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