Gekündigt wegen Nicht-Impfung?
Sekretariat EDU Kanton Zürich
Die Kantonsräte fragten, ob Arbeitsverträge Klauseln enthalten dürfen, die Arbeitnehmer zu Impfungen jeglicher Art anhalten. Laut der Regierung können die Parteien innerhalb der gesetzlichen Schranken ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten frei vereinbaren. Es ist Sache der Gerichte, im konkreten Einzelfall darüber zu entscheiden, ob die Verpflichtung von Arbeitnehmern, sich impfen zu lassen, zulässig ist. Der Regierungsrat empfiehlt, dass Mitarbeiter, von denen eine Impfung «freiwillig» verlangt wird oder denen eine Impfung «dringend nahegelegt » wird, sich mit ihren Fragen an die kostenlose Rechtsauskunftsstelle des für sie zuständigen Bezirksgerichts des Kantons Zürich wenden oder an die Rechtsauskunftsstelle des Zürcher Anwaltsverbandes.
Bis heute ist die Frage der Missbräuchlichkeit einer Kündigung, bei Verweigerung der Impfung, vom Bundesgericht noch nicht beurteilt. Folglich bestehen derzeit grosse Interpretationsspielräume zuungunsten der Arbeitnehmer.
Kanton Zürich