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Diskriminierende Besuchsregeln der Zürcher Reha-Zentren

Nur wer vollständig geimpft ist, dürfe Patientinnen und Patienten in den Zürcher Reha-Zentren besuchen, teilten diese am Montag, dem 17. Mai 2021 mit. Nach Kritik von EDU, SVP und FDP krebsten die Verantwortlichen am Mittwoch zurück. Neu darf auch zu Besuch kommen, wer einen negativen PCR-Test vorweisen kann.

Erich Vontobel EDU Kantonsrat, Wolfhausen mit SVP-Kantonsrätin Erika Zahler, Boppelsen und FDP-Kantonsrat Martin Huber, Neftenbach

Wer die Webseite der Zürcher Reha Zentren (zhreha.ch) aufgerufen hat, dem wurde eine unübersehbare Meldung mit einem Link zur COVID-19-Besuchsregelung eingeblendet. Dort steht unter anderem wörtlich: «Nur vollständig geimpfte Besuchspersonen sind zugelassen, welche dennoch der Maskenpflicht und den allgemeinen Hygieneregeln unterstehen.» Damit wurde – so die drei Kantonsräte – eine rote Linie überschritten. Man stelle sich vor, wie es ist, wenn man Angehörige besuchen möchte, aber nicht geimpft ist und nicht geimpft werden will. Gemäss Besuchsregelung ein No-Go. Obschon Betroffene solche Besuche unter Umständen nicht nur aus psychologischen Gründen dringend brauchen. Die Zürcher Reha-Zentren haben damit einen versteckten Impfzwang eingeführt, der so nicht hinnehmbar ist. Darum bitten die drei Volksvertreter unsere Regierung um die Beantwortung einiger Fragen:

  • Wie stellt sich die Regierung zu dieser faktischen Impfpflicht, welche als versteckter Impfzwang unschöne Erinnerungen an Apartheid aufleben lässt und das Potential hat, unsere Gesellschaft in zwei Gruppen (Privilegierte und Nichtprivilegierte) zu spalten?
  • Wie stellt sich die Regierung grundsätzlich zur Problematik, Bevölkerungsgruppen aufgrund eines Gesundheitsmerkmals unterschiedlich zu behandeln, indem Grundrechte eingeschränkt werden?
  • Was sind aus Sicht der Regierung Gründe, weshalb sich Geimpfte vor Nicht-Impfwilligen schützen sollten, indem Nicht-Impfwilligen die Rechte eingeschränkt werden?
  • Gibt es gesicherte Daten darüber, ob Geimpfte noch angesteckt werden bzw. sie das Virus noch weiterverbreiten können?

Rasche Wirkung mit offenen Fragen

Diese Anfrage zeigte ausserhalb des Parlaments rasch Wirkung. Denn bereits zwei Tage später änderten die Reha-Zentren ihre Regeln. Seit Mittwoch werden in den Reha-Zentren Zürich, Wald und Davos auch Besucher zugelassen, welche ein negatives PCR-Testergebnis vorzeigen können, das nicht älter als 72 Stunden ist oder für das vergangene halbe Jahr eine Covid-19-Erkrankung belegen können.

Die eingereichte, aber vom Regierungsrat noch nicht beantwortete Anfrage, hält Erich Vontobel nicht für überholt, da darin noch weitere Fragen aufgeworfen werden. So soll der Regierungsrat beispielsweise darlegen, wie er sich zur grundsätzlichen Problematik stellt, «Bevölkerungsgruppen aufgrund eines Gesundheitsmerkmals unterschiedlich zu behandeln, indem Grundrechte eingeschränkt werden».

Links


Anfrage im Kantonsrat

zhreha.ch (web.archive.org)