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Den Wolf in seine Schranken weisen

Wie im «Standpunkt» vom März berichtet, gefährdet der Wolf auch im Kanton Zürich Kleintierherden. Herdenschutzhunde können Schlimmes verhindern. Darum soll man den Haltern entgegenkommen.

Daniel Suter Geschäftsführer EDU Kanton Zürich, Winterthur

Die NZZ vom 29. April 2024 beschreibt einen Wolfsangriff auf eine Herde: «Wölfe töten ihre Beute durch einen Biss in die Kehle, reissen dann die Bauchhöhle auf und zerren die Eingeweide heraus. Wenn sie in eine Weide einbrechen, beissen sie wild um sich. Der Anblick, sagt der deutsche Wolfsberater Michael Ohlhoff einem Reporter der «Süddeutschen Zeitung», sei furchtbar. Die Besitzer fänden oft ein Schlachtfeld voller toter, angefressener, verletzter und verstörter Tiere vor.»

Die Zeitung fasst die aktuelle Situation in der Schweiz wie folgt zusammen: «In der Ostschweiz, in der Innerschweiz, im Wallis, in Graubünden und im Zürcher Säuliamt: Überall sind in den vergangenen Wochen Wölfe gesichtet worden, viele in der Nähe von Siedlungen – oder mittendrin.»

EDU-Kantonsrat Hans Egli will darum die Herdenschutzhunde von der Hundesteuer befreien. Das Hundegesetz sieht vor, dass Arbeitshunde mit besonderen Funktionen wie Katastrophenund Lawinenhunde, Blindenführhunde, Diensthunde oder Behindertenhunde von der Hundesteuer befreit sind. Da Herdenschutzhunde ebenfalls Arbeitshunde sind und angesichts der Wolfsproblematik eine wachsende Bedeutung erhalten, sollen sie den anderen steuerbefreiten Hunden gleichgestellt werden.

Der Regierungsrat war bereit, das Postulat von Hans Egli betreffend «Herdenschutzhunde sollen von Hundeabgabe befreit werden» entgegenzunehmen. Der Kantonsrat hat es am 29. April diskussionslos dem Regierungsrat zu Bericht und Antrag innert zweier Jahre überwiesen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Weitere Massnahmen sind nötig, um Nutztiere besser vor Wölfen zu schützen.

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