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Bessere Unterstützung für Schwangere in Notlagen

Abtreibung ist schrecklich. Sie beendet ein wehrloses menschliches Leben – zumeist sogar aus schwer nachvollziehbaren Gründen. Deshalb ist sie in der Schweiz in den ersten 12 Wochen nur zulässig, wenn sie «notwendig» ist. Doch was heisst das und was kann man dagegen tun?

Erich Vontobel EDU-Kantonsrat, Wolfhausen

In ihrem Postulat wollen die EDU-Kantonsräte Erich VontobelHans Egli und Thomas Lamprecht vom Regierungsrat wissen, was der Kanton Zürich unternehmen kann, um Frauen zu unterstützen, die sich in einer Notlage befinden und im Begriff sind, den traurigsten medizinischen Eingriff vornehmen zu lassen.

Dabei steht im Zentrum, Schwangere insbesonders bei Armut, finanziellen Problemen oder Überforderungssituationen zu unterstützen, um auf diese Weise Abtreibungen verhindern zu können. Daher soll der Regierungsrat aufzeigen, wie Schwangere in Notlagen im Kanton Zürich eine bessere Unterstützung erfahren können.

Was genau ist eine Notlage?

Die EDU will, dass der Regierungsrat definiert, unter welchen Umständen eine Abtreibung notwendig ist, um die Gefahr einer schwerwiegenden körperlichen Schädigung oder einer schweren seelischen Notlage abzuwenden. Aktuell wird diese Beurteilung dem betreuenden Arzt überlassen. Wir meinen: Der Regierungsrat muss sicherstellen, dass die zu definierenden Kriterien durch die zuständigen Ärzte und Beratungsstellen beachtet und angewendet werden.

Wir wollen damit erreichen, dass eine Situation geschaffen werden kann, in der sich Schwangere in Notlagen leichter gegen einen Abbruch der Schwangerschaft entscheiden können. Ca. 95 % der Schwangerschaftsabbrüche in den ersten 12 Wochen fanden im Kanton Zürich statt, weil eine Notlage geltend gemacht wurde. Das bedeutet: Mehr als 2000 Frauen haben 2021 im Kanton Zürich angegeben, sich in einer Notlage zu befinden, aus der heraus sie sich zu einem Abbruch entschlossen haben. Das muss nicht sein!

Aber was kann der Kanton Zürich tun, da dies Bundesrecht betrifft? Die Motive für einen Schwangerschaftsabbruch können durchaus mit Problemen im Zusammenhang stehen, bei denen der Kanton Zürich politische Gestaltungsmöglichkeiten hat. Aus einer Studie aus Deutschland geht hervor, dass bei 34 % der Abbrüche Schwierigkeiten in der Partnerschaft als Grund genannt werden, bei 20,3 % sind es berufliche oder finanzielle Unsicherheiten. Es ist somit grundsätzlich denkbar, dass ähnliche Motive auch im Kanton Zürich von Bedeutung sind. Die Bundesverfassung räumt in Art. 41 lit. a den Kantonen einen Handlungsspielraum ein, der genutzt werden sollte.

Bei Abtreibung wird getötet

Auch in der Schweiz verstärkt sich der post-moderne gesellschaftliche Druck auf den Schutz des Lebens. So scheint es allgemein anerkannt, dass Abtreibung völlig in Ordnung ist. «My Body My Choice», «nur ein Zellklumpen», «kein Kind, nur ein Fötus» sind links-grüne Dogmen, die nicht in Frage gestellt werden dürfen. Oder sonst ist man ein Frauenfeind, der Grundrechte verletzt und Frauen zwingt, Kinder zu gebären.

Doch das geht alles fehl. Das Kind im Körper seiner Mutter ist kein blosser Zellklumpen. Es verdient unseren Schutz von Beginn an. Und das Recht auf Selbstbestimmung ist kein Recht zu töten. Darum soll im Kanton Zürich alles unternommen werden, um Notlagen für Schwangere zu beheben.