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Beschneidung von Mädchen nachhaltig bekämpfen

Die Verstümmelung weiblicher Genitalien ist eine schwere Menschen- bzw. Kinderrechtsverletzung. Sie verletzt das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit sowie das Recht auf Gesundheit. Auch im Kanton Zürich sind Mädchen und Frauen von Genitalverstümmelung bedroht oder betroffen.

Hans Egli EDU Kantonsrat, Steinmaur

Trotz Verbot werden Mädchen beschnitten. Diese Praktik stellt eine Form geschlechtsspezifischer Gewalt und eine Diskriminierung von Frauen und Mädchen dar. Hierzulande werden Mädchenbeschneidungen von Wanderbeschneiderinnen vollzogen, die in die Schweiz kommen, um Beschneidungen an kleinen Mädchen vorzunehmen. Andere Eltern lassen eine Beschneidung in ihren Herkunftsländern vornehmen, etwa in den Ferien. Auch werden Beschneidungen teilweise in den Nachbarländern der Schweiz vorgenommen.

Schutzmassnahmen etablieren

2018 lebten in der Schweiz rund 22’500 von Genitalverstümmelung potentiell bedrohte oder betroffene Mädchen und Frauen, viele davon im Kanton Zürich. Die schon länger in der Schweiz lebenden Migranten distanzieren sich zunehmend von dieser Praxis. Es kommen aber immer wieder neue Generationen von Migranten in die Schweiz, welche die Mädchenbeschneidung als normal ansehen. Hier braucht es viel und stetige Arbeit, um eine Änderung der Einstellung zu bewirken.

Im März 2021 hat der Regierungsrat berichtet, welche Massnahmen seit 2015 zum Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung im Kanton Zürich umgesetzt worden sind oder sich noch in Umsetzung befinden. Dabei anerkennt er, dass weiterer Handlungsbedarf besteht.
Darum fordern die vier Kantonsräte Karin Fehr Thoma, Isabel Bartal, Hans Egli und Judith Stofer den Regierungsrat auf, im Kanton Zürich nachhaltige Schutzmassnahmen zu etablieren. Er soll in einem Bericht darlegen, wie er dies tun will. Insbesondere soll der Bericht aufzeigen:

  • Welche Organisationen/Institutionen (z.B. Spitäler) werden wie eingebunden?
  • Wie werden die entsprechenden Massnahmen koordiniert und in laufende Vorhaben und Projekte einbezogen?
  • Wie wird die interdisziplinäre Zusammenarbeit der relevanten Fachbereiche institutionalisiert?
  • Welches sind die zentralen Anlaufstellen für die nachhaltige Bekämpfung weiblicher Genitalverstümmelung?
  • Welche Ressourcen werden dafür benötigt und welche Massnahmen werden evaluiert?

Damit soll sichergestellt werden, dass die Arbeiten zum Schutz vor weiblicher Genitalverstümmelung so schnell wie möglich fortgesetzt werden.