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Beschaffung von Spenderorganen – Der Zweck heiligt die Mittel nicht!

Durch die Fortschritte in der Transplantationsmedizin ist es gang und gäbe geworden, kranke Organe zu ersetzen. In der Folge ist die Nachfrage nach Spenderorganen so stark gestiegen, dass Spenderorgane fehlen. An Transplantationen sind neben den Organempfängern auch Spitzenmediziner, Kliniken und Pharmakonzerne interessiert, die damit Geld verdienen.

Erich Vontobel, EDU-Kantonsrat und Vorstandsmitglied der EDU Bezirk Hinwil, Wolfhausen

Aufgrund einer Westschweizer Initiative wurde der Bundesrat aktiv und hat dem Parlament eine Änderung des Transplantationsgesetzes auf Basis der erweiterten Widerspruchslösung unterbreitet. Diesem Gesetz haben die Eidgenössischen Räte am 1. Oktober 2021 zugestimmt.
Das angepasste Transplantationsgesetz bedeutet ein Paradigmawechsel: Neu sollen einer Person, die sich nicht explizit gegen eine Organspende hat registrieren lassen, im Stadium ‘Hirntot’ automatisch Organe entnommen werden dürfen. Es sei denn, die Angehörigen würden das Veto einlegen.
Gegen diese Gesetzesänderung mit dem grenzwertigen Übergriff auf unseren Körper wurde von verschiedenen Kreisen erfolgreich das Referendum ergriffen. So haben wir nun am 15. Mai 2022 die Möglichkeit, an der Urne dazu Stellung zu nehmen.
Wir laden Sie herzlich ein, sich anfangs April an einem der Vorträge von Dr. med. Peter Beck über dieses Thema zu informieren und freuen uns, wenn Sie mit dem beigelegten Flyer Ihre Bekannten dazu einladen.

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