Parolen der EDU zu den kantonalen Vorlagen vom 25. September 2022

Die EDU befürwortet die beiden kantonalen Abstimmungsvorlagen vom 25. September 2022. Sie sagt JA zum Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative» und zur Volksinitiative «Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre».

Vorlage 1

Verfassung des Kantons Zürich
(Änderung vom 31. Januar 2022; Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative»)

Die EDU sagt Ja zum Gegenvorschlag zur «Kreislauf-Initiative».

In seltener Einmütigkeit (160:0 Stimmen) stellt sich der Zürcher Kantonsrat hinter ein Anliegen der Jungen Grünen. Diese möchten die Kreislaufwirtschaft in der Kantonsverfassung verankern. Das Parlament bevorzugt aber den Gegenvorschlag der Regierung. Dieser erfasst nicht nur den Privatkonsum, sondern auch Bereiche mit grossen Stoffströmen sowie hohen Abfallaufkommen, wie beispielsweise Bauschutt.

Die EDU geht davon aus, dass Gott Himmel und Erde schuf und den Menschen beauftragte, den Globus zu bebauen und zu bewahren – kurz, ihn langfristig lebenswert zu machen. Dazu gehört selbstredend der schonende Umgang mit Ressourcen. Dass nun Kanton und Gemeinden mit diesem Verfassungsartikel den Auftrag erhalten, günstige Rahmenbedingungen zu diesem Zweck zu schaffen, ist darum ganz im Sinne der EDU.
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Auskünfte: EDU-Kantonsrat Thomas Lamprecht, +41 79 286 85 45

 

Vorlage 2

Kantonale Volksinitiative
«Keine Steuergeschenke für Grossaktionärinnen und Grossaktionäre»

Die EDU stimmt der Initiative unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit zu.

Gemäss ihren Grundsätzen und Art. 127 BV setzt sich die EDU für Steuergerechtigkeit und Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein. Dass Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen heute nur zu 50 Prozent versteuert werden müssen, widerspricht gleich beiden Grundsätzen. Es ist für die EDU nicht nachvollziehbar, weshalb Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von mehr als 10 Prozent anderes behandelt werden als andere Einkünfte, wie beispielsweise Renteneinkünfte. Denn es ist offensichtlich, dass es sich nicht um eine sogenannte Doppelbelastung handeln kann, weil Unternehmen und Aktionäre zwei verschiedene Steuersubjekte sind.

Die EDU unterstützt diese Initiative, weil damit eine stossende Ungerechtigkeit bei er Einkommenssteuer teilweise beseitigt wird und weil damit die Steuersenkungen der letzten Jahrzehnte für die obersten Einkommen leicht korrigiert werden.

Auskünfte: Parteipräsident und alt Kantonsrat Stefan Dollenmeier, +41 78 640 42 69