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Ja zur Gerichtsorganisation

Wir stimmen über eine Verfassungsänderung ab, weil vom Kantonsrat im Gesetz neue Regeln zur Altersbeschränkung und zur Wohnsitzpflicht für Richter sowie zum Laienrichtertum beschlossen wurden. Das zieht eine Verfassungsänderung nach sich.

Hans Egli EDU-Kantonsrat, Steinmaur

Altersbeschränkung korrigiert

Nachdem das Bundesgericht gesagt hat, dass die Zürcher Praxis der Altersbeschränkung für Richter an die obersten Gerichte bundesrechtswidrig sei, musste eine Gesetzesanpassung vorgenommen werden. Diese hat der Kantonsrat am 25. September 2023 mit 168 zu 0 Stimmen angenommen. Das Gesetz unterstand dem fakultativen Referendum. Dieses ist nicht ergriffen worden; das Gesetz ist also gültig und kann in Kraft treten, sobald das Volk der Verfassungsänderung zustimmt. Denn die Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind in der Kantonsverfassung geregelt. Darum muss nun auch unsere Verfassung angepasst werden.

Laienrichter

Zum einen ist dies das Laienrichtertum, nachdem es auf der Stufe der Bezirksgerichte vom Volk bereits abgeschafft worden ist, und zum anderen die Wohnsitzpflicht der Handelsrichter. Die Altersbeschränkung für Richterinnen und Richter und die Abschaffung des Laienrichtertums sind unbestritten, hingegen ist die Wohnsitzpflicht für Handelsrichter bestritten.

Handelsrichter

Das Handelsgericht ist ein kantonales Gericht und Kenntnisse über den Kanton sowie Vertrautheit mit den hiesigen Verhältnissen sind wichtig. Als Argument gegen die Wohnsitzpflicht von Handelsrichterinnen und Handelsrichtern wird vorgebracht, diese seien faktisch Gutachter. Das ist aber keinesfalls der Fall, lassen Sie sich nicht täuschen. Gutachter sind neutral, Handelsrichter hingegen Teil der Gerichtsbesetzung mit Einfluss auf das Urteil. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Zürich als wichtigster Wirtschaftsstandort der Schweiz hat kein Problem, die nötige Expertise zu finden. Es gibt genug kompetente Bewerbungen aus dem Kanton und die EDU möchte deshalb an der Wohnsitzpflicht klar festgehalten.

Die Delegierten der EDU stimmen der Vorlage einstimmig zu.

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