Erfolgsgeschichte fortführen
Die EDU wehrt sich gegen die Wiedereinführung der Geldspielautomaten. Der Kanton Zürich hat vom Verbot der Geldspielautomaten ausserhalb von Casinos finanziell und sozial profitiert.
Hans Egli EDU Kantonsrat, Steinmaur
In den 1990er Jahren hat die EDU und das Zürcher Stimmvolk die Gesetzgebung zu den Geldspielautomaten dreimal deutlich verschärft. 1994 wurden die Geldspielautomaten ganz aus Restaurants und Spielsalons verbannt. Dabei stimmte der Souverän jeweils gegen die Empfehlungen von Kantonsrat und Regierungsrat. Nun soll aber das Geldspielautomaten-Verbot wieder aufgehoben werden. Die Einkünfte des Lotteriefonds von 80 Millionen Franken und des Spielsuchtfonds von 665’000 Franken sind von einem Verbot nicht betroffen. Das Verbot von Geschicklichkeitsspielen tangiert auch die sogenannten Kleinspiele nicht. Dabei handelt es sich um Kleinlotterien (Tombolas, Lottos) an Unterhaltungsanlässen mit Sachpreisen, lokale Sportwetten oder Pokerturniere mit kleinen Einsätzen und Gewinnmöglichkeiten. Einzig der bescheidene Gewinnanteil aus den Online-Geschicklichkeitsspielen von Swisslos (2017: 30’000 Franken) würden einem Verbot zum Opfer fallen. Deswegen auf das sinnvolle Geldspielautomaten-Verbot zu verzichten, wäre aber völlig unverhältnismässig.
Das Verbot der Geldspielautomaten war ein Erfolg. Die Spielsucht konnte deutlich reduziert werden. Der Kanton Zürich hat in den letzten 25 Jahren finanziell und sozial vom Verbot der Geldspielautomaten profitiert.
Die Opfer der Geldspielindustrie werden die Schwächsten unserer Gesellschaft sein. Werden die «einarmigen Banditen» in grosser Zahl wieder frei zugänglich gemacht, entziehen sie den Spielsüchtigen namhafte Mittel, die sie für alltägliche Aufwendungen, Steuerrechnungen oder Krankenkassenprämien dringend benötigen. Für diese Kosten muss dann einmal mehr die Allgemeinheit aufkommen. Die EDU lehnt dieses Gesetz einstimmig ab.