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Anfrage nach § 17 GG zum Fernwärmeprojekt Zürcher Oberland

Die EDU B-W hat zum Thema Fernwärme Zürcher Oberland eine Anfrage nach § 17 des Gemeindegesetzes z.Hd. der GV am 7. Dezember 2022 gestellt.

Anfrage nach §17 des Gemeindegesetzes Betreffend Energieplanung, Klimastrategie und künftige Entwicklung der Wärmeversorgung in Bubikon und Wolfhausen (siehe MM des GR vom 12. Oktober 2022)

Sehr geehrter Gemeinderat

Mit Medienmitteilung vom 12. Oktober 2022 informiert der Gemeinderat über die künftige Entwicklung der Wärmeversorgung unserer Dörfer. Die EDU Bubikon-Wolfhausen (EDU B-W) möchte wissen; wann, wo und über was das Stimmvolk abstimmen kann. Da die Angelegenheit von allgemeinem Interesse ist, reichen wir hiermit eine Anfrage nach §17 des Gemeindegesetzes ein wie folgt:

  1. Sind «die notwendigen Absenkpfade zur Zielerreichung von Netto-Null-Emissionen» bereits beschlossen oder vorgegeben?
  2. Welche zusätzlichen Massnahmen auf Stufe Bund und Kanton müssten greifen, um das Ziel zu erreichen?
  3. Europaweit wird an vielen Orten geprüft, ob Gasnetze sinnvoll sind, auch wenn oft nur mit geringen Anteilen an erneuerbaren Gasen gerechnet Muss die Gemeinde Bubikon dies nochmals separat prüfen oder können auf Erkenntnisse anderer, grösserer Energietransporteure zurückgegriffen werden?
  4. Was begründet den Entscheid zur prioritären Wärmestrategie mit Erdwärme und Holz ausserhalb von Siedlungsgebieten?
  5. Wie ist der weitere Prozess detailliert angedacht? Zu welchem Zeitpunkt und über was kann das Stimmvolk abstimmen? In welcher Höhe bewilligt der Gemeinderat weitere Planungsarbeiten in eigener Kompetenz?
  6. Wie verhält sich dieses Vorhaben des Energieverbunds mit der zentralen Holzschnitzelheizung in Bubikon?
  7. Gemäss dem neuen Energiegesetz (in Kraft seit 1.09.2022) muss heute schon eine fossile Heizung – bei einer Erneuerung – durch erneuerbare Energie (WP, Holz, Solar) ersetzt werden. Ist einberechnet, dass viele potentielle Kunden bereits eine entsprechende Planung vorliegen habe und nicht auf eine Verbund-Lösung in fernen Jahren warten können oder wollen? Wie gedenkt der Gemeinderat, diesem Zielkonflikt entgegenzuwirken?
  8. Stellt die Gemeinde Bubikon neben der Bedingung, dass auch Wolfhausen mit Wärme beliefert werden kann, noch weitere Auflagen?
  9. Entsteht mit Unterzeichnung der Absichtserklärung eine Anschlusspflicht?
  10. Wo werden die weiteren Analysen zu möglichen Alternativen zum Projekt «Fernwärme Zürcher Oberland» dokumentiert und publiziert?

Freundliche Grüsse

Im Namen des Vorstands der EDU Bubikon-Wolfhausen

Jacqueline Bachmann

Präsidentin

Johannes Näf

Kassier

Rudi Ter Harkel

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