Parolen zu den kommunalen Abstimmungsvorlagen vom 9. Februar 2025
Abstimmungsempfehlung der EDU Wetzikon
FREI
Mindestabstand von Windrädern
Gemäss dem Initiativtext soll die Bauordnung der Stadt Wetzikon wie folgt ergänzt werden: „Der Abstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und bestehenden zeitweise oder dauerhaft bewohnten Gebäuden muss mindestens 1’000 Meter betragen.“ Das Parlament lehnt die Volksinitiative mit 26:7 Stimmen ab bei 2 Enthaltungen.
Die EDU Wetzikon empfiehlt: Stimmfreigabe.