Parolen zu den kommunalen Abstimmungsvorlagen und zur Bezirksgerichts-Ersatzwahl vom 22. September 2024
Abstimmungs- und Wahlempfehlung der EDU Wetzikon
JA
Interkommunale Vereinbarung und damit Gründung der GWVZO AG
Die EDU Wetzikon vertritt die Meinung des Parlaments, welches die Pro-Argumente wie folgt zusammenfasst:
- Die heutige Rechtsform als einfache Gesellschaft sei nicht mehr möglich. Die Finanzierung von Erneuerungen würde ohne die vorliegende Rechtsformänderung enorm erschwert. Die Notwendigkeit der Rechtsformänderung sei deshalb unbestritten. Durch die Umwandlung in eine nicht-gewinnorientierte Aktiengesellschaft würden sich viele Vorteile ergeben. Alle heutigen Gesellschafterinnen könnten entsprechend berücksichtigt und gleichberechtigt in die neue Rechtsform eingebunden werden.
- Durch die Rechtsformänderung würde das demokratische Mitspracherecht der Bevölkerung der einzelnen Gemeinden zwar vermindert. Durch eine klare statutarische Zielsetzung könne dem jedoch ausreichend Rechnung getragen werden.
- Die Rechnungsprüfungskommission werde ein Augenmerk darauf haben, wie die Aktionärsvertretung instruiert und der Informationsfluss zum Stadtrat gewährleistet werde. Auch die Eigentümerstrategie solle (gegenüber dem Parlament) offengelegt werden.
wAHLEM- PFEHLUNG
Fabio Wüst in das Bezirksgericht
Die EDU Wetzikon respektive die EDU Bezirk Hinwil empfiehlt Fabio Wüst für die Bezirksgerichtswahl. Die Begründung für diese Wahlempfehlung kann der Website der EDU Bezirk Hinwil entnommen werden: