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Windenergie – alles andere als sinnvoll

In der Herbstsession 2023 hat das Parlament den Mantelerlass verabschiedet. Dieser bezweckt den schnellen und starken Ausbau erneuerbarer Energien im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050. Dazu gehört auch die Windenergie. Dagegen wurde das Referendum ergriffen und dieses kommt am 9. Juni 2024 zur Abstimmung.

Lisa Leisi, Präsidentin EDU Kanton St. Gallen

Die Gegner des Mantelerlasses beklagen, dass damit die Stromproduktion generell Vorrang vor dem Natur- und Landschaftsschutz haben soll. Ebenso, dass die kommunalen Interessen und diejenigen der Bevölkerung untergeordnet werden. Es ist vorgesehen, die Stromgewinnung mit 2’000 Windkraftanlagen und über 300 km2 Solarflächen für mindestens 45 Terawattstunden (TWh) voranzutreiben und womöglich durchzusetzen. Leider vernimmt man in den offiziellen Medien selten eine richtige Auseinandersetzung mit Pro und Kontra und damit den Begleiterscheinungen, welche gerade Windkraftwerke zur Folge haben. Deshalb sollen einmal Argumente des Kritikers Siegfried Hettegger von Freie Landschaft Schwyz zum Zug kommen, die er an Vorträgen in St. Gallen und Kirchberg im Frühjahr 2024 vorgestellt hatte.

Die Schweiz – ein Windland?

Windpotential gibt es vor allem an den Küsten, auf dem Meer, in Irland, England, Dänemark und den Niederlanden, aber die Schweiz sei kein Windland. So gibt es beim Windkraftwerk Haldenstein bei Chur eine mittlere Windgeschwindigkeit von fünf Metern pro Sekunde. Die Auslastung beträgt 17% und wirtschaftlich wäre es ab 8m/s und einer Auslastung von 40%. Trotzdem sind die Betreiber zufrieden. Bei Subventionsbeiträgen des Bundes von 13-23 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) verwundert dies nicht. Das Windkraftwerk Haldenstein produzierte im Jahr 2020 Strom im Wert von 163’301 Franken und bekam dafür 755’008 Franken vergütet. Die durchschnittliche Auslastung der Windkraftanlagen betrug im Jahr 2022 19,7%. Die Leistungsdichte, verglichen mit Wasser- oder Kernkraft, ist sehr klein. Bei einem Bevölkerungswachstum von 1% sei der Stromgewinn nach acht Jahren wieder zunichte. Die Schweizer Kernkraftwerke erzeugen jährlich rund 22 Milliarden Kilowattstunden Strom.

Wichtig zu wissen

Es braucht eine zusätzliche Stromreserve von 100%, wenn der Wind nicht bläst. Aktuell haben wir landesweit eine Winterstromlücke von 10’000 bis 20’000 Gigawattstunden (GWh). Der Windertrag beträgt gegenwärtig 169 GWh, was einem Stromerzeugungsanteil von 0,3% entspricht. Allein im Kanton St. Gallen sind an 17 Standorten 92 Windkraftwerke geplant. Bei einer Gesamthöhe von 250 Metern gelten in der Schweiz weltweit die geringsten Mindestabstände: 300 Meter für Einzelgebäude und 500 Meter für Wohnzonen.
In England sind es 3’000 Meter. In Dänemark gilt wenigstens eine 4-mal die-Höhe-Regel.
Der Bau einer Windkraftanlage geht einher mit immensen Bau- und Erschliessungskosten. Dazu zählen der Bau von Strassen, der Abtransport von Aushubmaterial und der Transport von Unmengen Beton für die Verankerung. Für all das sind 1’000 bis 2’000 Lastwagen-Fahrten nötig.

Fazit für die Schweiz

In unserem Land gibt es zu wenig Wind und zu wenig Platz. Der Schaden ist viel grösser als der Nutzen. Die Kosten für die täglich x-fachen Eingriffe zur Stabilisierung des Stromnetzes wegen geförderten Stromspitzen und -lücken durch den zunehmenden Flatterstrom müssten auch einmal offengelegt werden. Wer profitiert, sind allein die Investoren und Grundeigentümer von Windkraftanlagen.

Wichtige Begleiterscheinungen

Mit Windkraft einher gehen Landschaftsverschandelung, Lärm, Schattenwurf, Eiswurf, nächtliche Befeuerung, Infraschall, Optische Bedrängungswirkung und Todesfallen für Tiere. Neben diversen Vögeln sind in Deutschland 100’000 bis 400’000 Fledermäuse pro Jahr davon betroffen. Radar könne das Problem nur reduzieren, aber nicht lösen. Der Biodiversitätsschwund wird zusätzlich vorangetrieben, die Entwertung von Immobilien und die Senkung der Standortattraktivität sind ebenso zu nennen. Zu den Verlierern gehören die Anwohner, die gesamte Bevölkerung der Region, die Gemeinden, die Natur und Tiere, Wälder sowie die Steuerzahler und Strombezüger wegen höheren Strompreisen. Die Energiestrategie 2050 mit dem Kernkraftwerkverbot muss dringend überdacht werden.

Ausblick

Falls die Vorlage (Mantelerlass) angenommen wird, soll sie auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt werden. Dazu muss die Vernehmlassung zu den Umsetzungsverordnungen bereits vor der Volksabstimmung durchgeführt werden.
Die Vernehmlassung dauert vom 21. Februar bis zum 28. Mai 2024. Möge sich der ideologisch motivierte fatale Irrweg verhindern lassen. Die Gemeindeschutz- und Waldschutz-Initiativen sind dazu ebenfalls wichtige demokratische Abwehrmassnahmen.

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