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Ja zur Kostenbremse-Initiative

Am 9. Juni stimmen wir über zwei Gesundheits-Volksinitiativen ab, die den «Krankenversicherungs-Prämien-Schmerz» verringern wollen. Eine dieser Initiativen trägt die Kurzbezeichnung «Kostenbremse-Initiative» und wurde von der ehemaligen CVP (heute «Die Mitte») am 10. März 2020 eingereicht.

Markus Wäfler, alt Nationalrat EDU ZH

Die eidgenössische Volksinitiative «Für tiefere Prämien – Kostenbremse im Gesundheitswesen (Kostenbremse-Initiative) » will die Bundesverfassung mit folgendem Initiativtext ändern:

Art. 117 Abs. 3 und 44
3 Er [der Bund] regelt in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Krankenversicherern und den Leistungserbringern die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung so, dass sich mit wirksamen Anreizen die Kosten entsprechend der schweizerischen Gesamtwirtschaft und den durchschnittlichen Löhnen entwickeln. Er führt dazu eine Kostenbremse ein.
4 Das Gesetz regelt die Einzelheiten.

Initiative zielt in die richtige Richtung

Während grundsätzlich die Kantone die Verantwortung und Regie für die Gesundheitspolitik inkl. Spitalplanung haben, verlangt die «Kostenbremse-Initiative », dass der Bund in direkter Zusammenarbeit mit den Kantonen, Krankenversicherern und den Leistungserbringern im Gesundheitswesen die Kostenentwicklung so regelt, dass mit wirksamen Anreizen die Kosten nicht stärker steigen als die Löhne und die Gesamtwirtschaft. Das ist immerhin etwas, auch wenn keine direkten Massnahmen zur Kostensenkung diktiert werden. Aber: wenn Bund, Kantone, Leistungserbringer (d.h. Spitäler, Ärzte, Apotheken, Drogerien, Spitex, Pharmafirmen etc.) und die Krankenversicherer miteinander an einen Tisch beordert werden und zusammen wirksame Massnahmen und Anreize zur Kostendämpfung ausarbeiten müssen, dürfte ein konkretes Resultat erwartet werden, das auch im Parlament und an der Urne Chancen hat. Leider fehlt an diesem Tisch ein wichtiger Akteur: die Versicherten selber. Sie sind mit ihrer Selbstbedienungs-Mentalität beim Konsum von Gesundheitsdienstleistungen selber einer der wichtigsten Kostentreiber. Weil diese Kostenbremse-Initiative selbst zwar keine direkt kostensenkenden Massnahmen vorschreibt, aber die Hauptakteure im Gesundheitswesen dazu zwingt, gemeinsam entsprechende Massnahmen zur realisieren, zeigt sie in die richtige Richtung.

Milliarden für Prämienverbilligungen

Noch etwas, damit die Relationen gewahrt bleiben: Wir haben in unserem Land zwar ein sehr teures Gesundheitswesen, es funktioniert aber trotz allem relativ gut. Dies im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern mit teurem, aber schlecht funktionierendem Gesundheitssystem. Und was aus meiner Sicht sehr wichtig ist: Alle haben bei uns Zugang zur medizinischen Grundversorgung, trotz ständigem Palaver von einer «Zweiklassen-Medizin». Der Staat resp. die Steuerzahler sind ebenfalls nicht untätig. Mit dem – aus meiner Sicht fragwürdigen – Umverteilungssystem der Prämienverbilligung werden enorme Summen verschoben: Der Bund wandte 2020 total 2,9 Milliarden Franken für Prämienverbilligungen auf. Dazu kamen weitere 2,6 Mia. Franken Prämienverbilligung der Kantone. Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen die Kantone die Verlustscheine der Krankenversicherer für nicht bezahlte Grundversicherungs-Prämien zu 85 % übernehmen. Das kostete die Kantone 2020 rund 370 Millionen Franken für nicht bezahlte Prämien, die wiederum rund 160’000 Versicherte betreffen. Das ist kein Pappenstiel!

Viel Luft nach oben!

Wenn die Politik das Gesundheitswesen aus dem aktuellen sozialistischen Zwangskorsett der Pseudo-Solidarität befreien und z. B. den Vertragszwang aufheben würde, wenn das Grundversicherungsobligatorium für fakultative quasi «Vollkasko»- und «Teilkasko»-Varianten geöffnet würde, damit die Versicherten Varianten wählen könnten, würden die Prämien massiv billiger werden. Es hat in der Gesundheitspolitik viel Luft nach oben. Aber bisher fehlte der konkrete politische Wille auf allen Ebenen – leider. Aber ohne Leidensdruck geht hier erfahrungsgemäss nichts.

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